Hallo zusammen,
infolge der SV-Prüfung muss ich zukünftig bei meinem Mandanten in Fällen von Urlaub, Krankheit, Feiertag Lohnfortzahlung auch für die Provisionen leisten. Bislang arbeite ich noch nicht mit den Durchschnittsspeicher und bin da vollkommen ahnungslos.
Ich weiß nun leider nicht so recht, wie ich das angehen soll. Mein Gedanke war, Lohnarten für die drei Sachverhalte anzulegen und bei der Berechnungsvorschrift dann auf den Durchschnitt abzustellen. Die Lohnart für die Provisionen habe ich rückwirkend umgeschlüsselt, damit sie in den Durchschnittsspeicher 4 bzw. 5 laufen. 4 würde ich für Urlaub (Basis letzte 3 Monate), 5 für Krank/Feiertag (Basis letzte 12 Monate) nutzen. Ich dachte, ich könnte nun einfach in den Bewegungsdaten die neuen Lohnarten nutzen und angeben, für wieviele Tage die Durchschnittszahlung erfolgen soll. Ich finde aber keinen passenden BS bzw. habe keine Ahnung, wie ich hier weiter vorgehen muss...
Kann mir hier jemand helfen?
Hallo,
ob Tage für die Lohnabrechnung mit dem BS 10 über die Bewegungsdaten gebucht werden können, ist abhängig davon, ob Durchschnittspeicherlohnarten genutzt wurden, die auf Tagesbasis rechnen (z. B. Stammlohnart 155 - Entgeltfortz.-Tgbasis).
Bitte beachten Sie, dass bei einer Berechnung auf Tagesbasis in den Durchschnittspeicher nur Beträge und Tage einfließen dürfen. Achten Sie darauf, dass keine Stunden in den jeweiligen Speicher einfließen, da diese immer vorrangig zur Berechnung einer Stundenbasis herangezogen werden.
Wenn derzeit noch keine Tage über die Abrechnung gebucht werden, tragen Sie die Tage, die in den Durchschnittspeicher einfließen sollen über Personaldaten | Durchschnittspeicher | ... vor.
Weitere Informationen zur Nutzung von Durchschnittspeichern finden Sie im Hilfedokument 5303233.
Vielen Dank, das werde ich nach meinem Urlaub nochmal prüfen!