Hallo Zusammen,
kann mir jemand sagen wann die Lohnart 4143 "Zahlung Beiträge Pensionskasse hergenommen wird?
Einem Mitarbeiter soll wegen Austritt eine Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersvorsorge (Pensionskasse) ausgezahlt werden (ganz normale Versteuerung). Jetzt bin ich mir unsicher ob hier die Lohnart 4143 oder lieber die 4140 "Sonderzahlung" genommen werden muss.
Viele Grüße,
Miriam
Hallo Miriam,
die Lohnart 4143 scheint eine individuell angelegte Lohnart zu sein, denn diese zählt nicht zu den Standardlohnarten in Lohn und Gehalt. Vermutlich wurde sie aus einer Standardlohnart kopiert und entsprechend umbenannt.
Die Kapitalleistung aus einer betrieblichen Altersvorsorge heraus, stellt einen Versorgungsbezug dar.
Unter Punkt 2.4 in unserem Dokument 5303397 Versorgungsbezüge abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt ist beschrieben, wie Sie die Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge zum regulären Vertragsende in Lohn und Gehalt hinterlegen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung des Versorgungsbezugs. Setzen Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle mit uns in Verbindung.