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Lohnarten-Empfehlung für Corona Einmalzahlung (ST/SV pfl.) nach Tarifabschluss Metall NRW 2021

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letzte Antwort am 27.05.2021 17:06:35 von rschaaf
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rschaaf
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Sehr geehrte Mituser,

 

für die zu leistende Corona-Einmalzahlung (ST/SV pfl.) nach dem Tarifabschluss Metall NRW (Monat Juni) suchen wir als Neustarter eine passende Lohnart im System. Wer hat vielleicht im vergangenen Jahr schon eine solche Lohnart abgerechnet? Vielen Dank für einen kurzen Hinweis!

R.v.R.-Schaaf

itreptau
Einsteiger
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Hallo Rschaaf.

 

du kannst eine neue Lohnart anlegen mit dem Lohnartenkern STF01

 

die kannnst Du Coronaprämie nennen. Und bei einer neuen Pandemie benennst Du sie einfach um.

 

LG

 

Sabine

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itreptau
Einsteiger
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Ich habe dafür die Lohnart 3700 kopiert und umbenannt.

 

LG

 

Sabine

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itreptau
Einsteiger
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die Coronaprämie kann bis Juni 2021 ausgezahlt werden.

 

LG

 

Sabine

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Payroll
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

 

die Prämie soll wohl Steuer- und SV-pflichtig abgerechnet werden ("für die zu leistende Corona-Einmalzahlung (ST/SV pfl.) ".

 

Mir würde hier eine Kopie der Lohnart 4140 einfallen.

 

Beste Grüße!

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itreptau
Einsteiger
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Nachricht 6 von 9
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Warum denn das????? Die steuerfreie Coronaprämie ist bis Juni 2021 verlängert worden, weil sie früher nicht fertig wurden. Warum das nicht mitnehmen?

 

LG

 

Sabine

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

grundsätzlich erschließt sich mir auch nicht, warum hier eine steuerpflichtige Corona-Prämie gezahlt werden soll. 

 

Das wäre nur dann notwendig, wenn der steuerfreie Betrag von EUR 1.500,00 schon ausgeschöpft wurde oder die Bedingungen für die Steuerfreiheit nicht erfüllt sind. Dann können Sie die genannte Lohnart nutzen.

 

Sollte es doch steuerfrei möglich sein, so gibt es die Lohnart 5650. Diese hat die Datev für die steuerfreie Corona-Prämie hinterlegt.

 

Viele Grüße

T. Reich

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rschaaf
Beginner
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Sehr geehrter Experte,

 

vielen Dank für den freundlichen Vorschlag. Tatsächlich muss die Prämie wegen der Ausschöpfung der Freigrenze st/ und sv pfl. gezahlt werden.

 

Einen freundlichen Gruß

R.v.R-Schaaf

 

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rschaaf
Beginner
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Nachricht 9 von 9
216 Mal angesehen

Sehr geehrte Sabine

 

vielen Dank für den freundlichen Vorschlag. Tatsächlich muss die Prämie wegen der Ausschöpfung der Freigrenze st/ und sv pfl. gezahlt werden.

 

Einen freundlichen Gruß

R.v.R-Schaaf

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letzte Antwort am 27.05.2021 17:06:35 von rschaaf
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