Guten Morgen,
wir rechnen eine Pflegeeinrichtung ab und müssen jetzt im Juli den Pflege Bonus nach §150a SGB XI abrechnen.
Gibt es schon einen Hinweis, welche Lohnart in L&G dafür benutzt werden kann? Die Lohnart für den Corona Bonus kann nicht benutzt werden, da der Pflegebonus nicht pfändbar ist.
Ich richte ungern eigene Lohnarten ein. Das führt nur zu Fehlern in der Zukunft.
Freu mich auf jeden Hinweis.
Schöne Grüße
Melanie Kaltofen
Guten Morgen Frau Kaltofen,
in diesem Fall können Sie die neue Standard-Lohnart 5650 "Corona-Prämie stfr." kopieren und die Pfändbarkeit auf "unpfändbar" schlüsseln.
Hierzu können Sie in den Mandantendaten unter Anpassung Lohnarten l Lohnarten die Lohnart 5650 auswählen und über die Schaltfläche Lohnart kopieren die Lohnart duplizieren.
Im Anschluss hinterlegen Sie in der Registerkarte Gesetzliche Behandlung im Feld Pfändung den Eintrag unpfändbar.
Wird der Buchungsbeleg in Lohn und Gehalt erstellt, muss die Kontierung unter Mandantendaten l Finanzbuchführung l Kontierung Lohnarten für die neu angelegte Lohnart noch vorgenommen werden.
Guten Tag Frau Eichler,
vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings möchte ich ungern eine eigene Lohnart einrichten. In der Vergangenheit hat dies bei uns im Büro zu erheblichen Problemen geführt, da diese Lohnarten nicht durch die DATEV gepflegt werden können.
Ist hier kein Update durch die DATEV geplant?
Schöne Grüße
Melanie Kaltofen
Guten Morgen Frau Kaltofen,
derzeit ist keine eigene, neue Lohnart für die Corona-Prämie für Beschäftigte im Pflegebereich geplant.
Damit die (Un-)Pfändbarkeit in diesen Fällen korrekt berücksichtigt werden kann, muss dafür in Lohn und Gehalt eine individuelle Lohnart eingerichtet werden.
Guten Tag Frau Eichler,
würden Sie bitte die Rechtsgrundlage für die Unpfändbarkeit mitteilen. Außerhalb des Pflegebereichs ist die Pfändbarkeit recht umstritten.
Danke.
AM
Hallo AM,
bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine rechtlichen Auskünfte geben oder dazu beraten können.
Zum Thema "Unpfändbarkeit" der Corona-Prämie im Pflegebereich hat der GKV-Spitzenverband hier etwas veröffentlicht. Unter Punkt 8 ist die Pfändbarkeit der Lohnart festgelegt.
Guten Morgen Frau Eichler,
vielen Dank für die Mitteilungen. Dann werde ich für uns die individuelle Lohnart einrichten.
Schöne Grüße
Guten Morgen AM,
für den Pflegebereich ergibt sich die Unpfändbarkeit direkt aus dem Gesetz:
§ 150a Abs. 8 Satz 4 SGB XI
Für die "normale" Prämie gibt es keine direkte Regelung im Gesetz. Hier spekulieren die einen, dass es sich um eine Erschwerniszulage handelt, andere reden von einer Gefahrenzulage. Das müssen die Gerichte entscheiden.
Schöne Grüße
Melanie Kaltofen