Guten Morgen,
ich arbeite mit Lohn/Gehalt classic.
Muss eine neue Lohnart anlegen mit einem Zuschlagssatz für Feiertagsarbeit (100%).
Die Lohnart anlegen hat geklappt- hab eine bestehende kopiert. Wo kann/muss ich den Prozentsatz anlegen dass nur die 100% abgerechnet werden?
Danke für schnellste Hilfe!!!
Hab heute meinen letzten Tag vor dem Urlaub und muss unbedingt die Abrechnungen fertig machen.
Liebe Grüße
Christine
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Christine,
wenn Du die Stammlohnart 115 verwendest, wird der Zuschlag von 100% automatisch mit Bewegungsdateneingabe berechnet.
VG und einen schönen Urlaub!
Hallo Ruth,
meine Lohnarten sind alle vierstellig.
Wo finde ich denn diesen Ausschnitt?
Bin heute "ein wenig durch den Wind"
Danke und liebe Grüße
Hallo Christine,
wir arbeiten mit Lodas.
Mandantenprogrammdaten, Lohnarten, Allgemein und dann in den Berechnungsvorschriften.
Ich hoffe es hilft!
Hallo,
das war auch der Hinweis für Lodas. In LuG gibt es keine dreistelligen Lohnarten.
Wichtig ist einmal der Lohnartenkern, da hier die Steuerfreiheit festgelegt wird, also auch der steuerfreie Prozentsatz für Feiertage. Sie sollten also auf jeden Fall eine Lohnart kopiert haben, die bereits steuerfreie Feiertagszuschläge berechnet hat.
Dann muss noch die Lohnveränderung angepasst werden. Das ist auf Kanzlei-, Mandanten und Mitarbeiterebene möglich. Gehen Sie in die Hilfe vom Programm und geben in der Mappe Index "Lohnveränderung" als Suchbegriff ein. Nehmen Sie dann den Begriff "erfassen (Kanzlei-, Mandanten- oder Mitarbeiterebene)
Viele Grüße
T. Reich