Guten Tag,
bei der Stammlohnart 875 (Whg/Arbeit p. St.) ist bei der Art der Erstattung bei AAG "Erstattung gemäß Umrechnungsformel" geschlüsselt.
In der Auswertung 48 ist diese Lohnart allerdings nicht berücksichtigt, was ja auch Sinn macht, weil diese sozialversicherungsfrei ist.
Meiner Meinung nach darf für diese Lohnart dann aber auch keine Erstattung bei AAG stattfinden oder habe ich da einen Denkfehler?
Guten Morgen,
einen Denkfehler machst Du nicht. Es erfolgt keine Erstattung.
Durch die Schlüsselung "Steuer- und SV-Behandlung" mit dem Schlüssel "47" (pauschal versteuerte Fahrtkosten) läuft die Schlüsselung bei der Art der Erstattung AAG in´s Leere.
Gruß
Leider läuft das nicht ins leere.
Auf dem DÜ-Protkoll zum Antrag auf Erstattung wird die Lohnart ganz normal berücksichtigt.
Anstelle des Gehaltes in Höhe von 500,00 € (Entgelt ohne BAV) steht dort 552,02 € (Gehalt plus Fahrgeld pauschalversteuert). Auch auf der zweiten Seite wird die Lohnart bei der Berechnung berücksichtigt.
Damit das nicht passiert muss man also bei Art der Erstattung "Keine Erstattung" manuell eingeben, was bei einer Stammlohnart ja eigentlich nicht sein darf.
Das stimmt natürlich...
Dann sollte hier mal DATEV was zu sagen.
Hallo,
Sie können jede Lohnart individuell anpassen und die Art der Erstattung abändern.
Es ist auch möglich, dass sv-freie Bezüge ohne Umlagepflicht in die Erstattungsberechnung mit einfließen. Für eine genauere Klärung, wie Sie diesbezüglich mit den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte umgehen, wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse.
Hallo @Verena_Heinlein ,
dass ist richtig, aber gerade die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören ja nicht dazu...