Hallo,
Eine Arbeitnehmerin war mit der Geschäftsführung in Andalusien zu einem Auslandsseminar.
Dabei gab es dazwischen zwei Ruhetage.
Wir wollen nun die Ruhetage als Geldwerten Vorteil in die Lohnabrechnung aufnehmen und dabei die Stammlohnart 847 verwenden. Leider können wir nirgends herausfinden, welcher Pauschalsteuersatz bei dieser Lohnart geschlüsselt ist.
Wir hoffen Sie können uns dabei weiterhelfen.
Danke im Voraus für die Hilfe.
MfG
[...] und dabei die Stammlohnart 847 verwenden. Leider können wir nirgends herausfinden, welcher Pauschalsteuersatz bei dieser Lohnart geschlüsselt ist.
Ich empfehle das Dokument 0906285 aus dem DATEV Hilfe-Center. Dort sind alle Stammlohnarten ausführlich beschrieben.