Hallo zusammen!
Ich bin bei der Lohnabrechnung März 2022 und möchte bei einem MA die Lohnart 5610 und 5620 abrechnen.
Datev sagt mir als Hinweis, dass die LAten nur bis 19.03.2022 abgerechnet werden dürfen.
Welche LA muss ich denn ab dem 20.03.2022 verwenden?
Hintergrund: AN betreute sein Kind (unter 12 Jahren) was sich in Quarantäne befand. AN ist nicht gesetzlich krankenversichert, daher keine Beantragung über Kinderkrankentagegeld möglich.
Vielen Dank für jegliche Hinweise!
Hallo,
das Gesetz galt nur bis zum 19.03.2022. Deshalb sollte die Lohnart ab dem 20.03.2022 nicht mehr verwendet werden. Das Gesetz wurde aber ja nun verlängert. Also daher können Sie diese auch weiter verwenden. Vermutlich wird mit dem nächsten Service-Release dieser Hinweis wieder raus genommen.
Viele Grüße
T. Reich