abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lohnart 5610 und 5620

1
letzte Antwort am 24.03.2022 13:07:36 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
susa79
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
128 Mal angesehen

Hallo zusammen!

 

Ich bin bei der Lohnabrechnung März 2022 und möchte bei einem MA die Lohnart 5610 und 5620 abrechnen.

Datev sagt mir als Hinweis, dass die LAten nur bis 19.03.2022 abgerechnet werden dürfen.

Welche LA muss ich denn ab dem 20.03.2022 verwenden?

 

Hintergrund: AN betreute sein Kind (unter 12 Jahren) was sich in Quarantäne befand. AN ist nicht gesetzlich krankenversichert, daher keine Beantragung über Kinderkrankentagegeld möglich.

 

Vielen Dank für jegliche Hinweise!

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 2
113 Mal angesehen

Hallo,

 

das Gesetz galt nur bis zum 19.03.2022. Deshalb sollte die Lohnart ab dem 20.03.2022 nicht mehr verwendet werden. Das Gesetz wurde aber ja nun verlängert. Also daher können Sie diese auch weiter verwenden. Vermutlich wird mit dem nächsten Service-Release dieser Hinweis wieder raus genommen.

 

Viele Grüße

T. Reich

0 Kudos
1
letzte Antwort am 24.03.2022 13:07:36 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage