Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei die Abrechnungen April und Mai zu "korrigieren".
Stammlohnart 415 ist ins Minus gebucht. Dann die 406 eingerichtet in die Erfassungstabelle Standard. Hier entsteht nun auch eine Negative Lohnsteuer. Der Betrag wird aber jedoch nicht zur Auszahlung verwendet. Habe ich einen Denkfehler??
Betrifft bei mir hier 2 Mitarbeiter die überhaupt nur den Kug Zuschuss durch den Arbeitgeber erhalten haben.
Ich danke euch
Viele Grüße
Nicole Wolff
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
wenn der Zuschuss netto vereinbart ist (also z.B., dass die Mitarbeiter xx% des vorherigen Entgelts erhalten), ist die Auszahlung an die Mitarbeiter bereits vorher korrekt.
In dem Fall ist es richtig, dass sich der Auszahlungsbetrag nicht ändert, sondern der Bruttozuschuss reduziert wird. Hier spart also im ersten Schritt der Arbeitgeber.
Aber auch für die Mitarbeiter ist es besser, wenn dies korrigiert wird (ganz abgesehen davon, dass es richtig ist) - bei den Mitarbeitern reduziert sich das bescheinigte Jahresbruttoentgelt, so dass im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung insgesamt weniger zu versteuern ist und damit die Gesamtsteuer reduziert wird. Der Zuschuss steht zwar unter Progressionsvorbehalt, aber es dürfte trotzdem insgesamt für den Mitarbeiter so steuerlich günstiger sein.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Lieber Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre ausführlichen Informationen zum Thema.
Viele Grüße
Nicole Wolff