Hallo,
Vielleicht kann mir hier weiter geholfen werden.
Ich bin Arbeitnehmer, und werde aus meiner Lohnabrechnung leider nicht ganz schlau.
Auf Nachfrage beim Steuerberater meines Arbeitgebers kam von diesem die Antwort, er könne keine Differenzen feststellen.
Ich habe jetzt diverse Online Rechner probiert, und komme immer zu einem doch deutlich höheren Nettogehalt als dies auf meiner Abrechnung ausgewiesen ist.
Mein reguläres Bruttogehalt beträgt 4500€
Steuerklasse 3
Kinderfreibetrag 2
Kurzarbeit seit März 2020.
Ein Bild der Abrechnung habe ich angehängt.
Vielen Dank schon mal im Voraus
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
leider können wir Ihnen hierzu nicht weiterhelfen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer Lohnabrechnung an Ihren zuständigen Lohnsachbearbeiter.
Vielen Dank
Wenn ich die Tabellen zur Berechnung des Kugs der Arbeitsagentur heranziehe, kann man schnell erkennen, dass Sie im Leistungssatz 1 (67%) in der Abrechnung berechnet wurden.
Bei einem Soll-Brutto von 4.500,- Euro und einem Ist-Brutto von 2.215,34 Euro haben Sie aber einen Entgeltausfall von mind. 50% erreicht und müssten einen höheren Leistungssatz haben.
Hindernis beim Entgeltausfall ist der 'Sachbezug Kost', der auch laufender Arbeitslohn ist.
Er wird zwar entsprechend der Kug-Stunden gekürzt, findet aber wahrscheinlich keine Anrechnung beim Brutto-Soll-Entgelt.
Sonst wäre
Brutto Soll von 4500,- + 104,- Sachbezug Kost = 4604,-Euro
Brutto-Ist von 2.215,34 + 51,20 Sachbezug Kost = 2.266,54 Euro (= Ausfall von 50,77%)
[Unabhängig davon, ob meine Theorie hier stimmt, komme ich trotzdem nicht auf die Höhe des angegebenen Kurzarbeitergelds; auch hier vermute ich, dass irgendetwas im Brutto-Soll oder -Ist falsch berücksichtigt wird oder unberücksichtigt bleibt.]
Meine Angaben sind natürlich ohne Gewähr 🙂
Ihnen viel Erfolg!
LG
Anne Koch