Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Bei einem Mandaten habe ich einmal Mitarbeiter die vom 01.-20. des Monates abgerechnet werden und welche die vom 01.-31. des Monats abgerechnete werden.
Wenn ich jetzt mit Schätz Beitragsnachweis abgebe und ich dann im Folgemonat die Mitarbeiter abrechnen möchte, die vom 01.-31. ihr Gehalt bekommen, muss ich das doch wieder über den "Monatsabschluß rücksetzten" machen, habe also wieder eventuell Säumniszuschläge der KK.
Wie macht ihr das?
LG NDH
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich schätzte zum Schätztermin auf Basis des Vormonats ggf. mit Eingriff, wenn ich genauere Schätzwerte habe.
Dann rechne ich die erste Mitarbeitergruppe (01. - 20.) und Anfang des Folgemonats die zweite Mitarbeitergruppe (01.-31.) ab.
Dann Monatsabschluss mit Schätzung für Folgemonat.
Viele Grüße
Thomas Reich
Aber dann biste du ja schon im Abrechnungsmonat April, oder?
Ich rechne doch Anfang des Folgemonats, die stunden des Vormonats ab. Also bin ich zwar im Monat April, rechne aber Werte aus März ab.
Ok, vielen Dank, sowas habe ich mir schon gedacht und es wird bestimmt bei den AN nicht gut ankommen. 😉
Bei den Mandanten ist vereinbart, dass die Vergütung für den Vormonat bis zum 5., 10, oder 15. des Folgemonats gezahlt wird. Ist ja auch nicht ungewöhnlich. Wir haben auch Mandanten, die zahlen vorher noch einen Abschlag.