Hallo alle zusammen,
können Sie mir helfen, wie man einen Beamten als Minijobber oder Teilzeitangestellten richtig abrechnet und was hier noch zu beachten ist?
Ich habe bereits herausgefunden, dass beide von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind (BGR = 0), wenn diese privat versichert sind.
>Wie ist es dann bei der Rentenversicherung? Sind da beide befreit?
>Muss der Beamte in beiden Fällen ein Bestätigungsschreiben für die Gewährleistung einer
Versorgungsanwartschaft beantragen, sodass keine Beiträge anfallen?
>Und wie ist in beiden Fällen der Beitragsgruppenschlüssel?
>Darf man überhaupt als Beamter noch in Teilzeit wo anders abgerechnet werden (Steuerklasse 6)?
->Wie ist in diesem Fall dann der Beitragsgruppenschlüssel?
->Müssen dann über dem Arbeitgeber noch Beiträge zur privaten Krankenversicherung abgerechnet werden?
Ich wäre sehr dankbar für Ihre Rückmeldungen und Hilfe.
R_Budenhofer_
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis sind Beamte grundsätzlich renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Ein Versicherungpflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung besteht nicht.
Grundsätzlich wird eine solche Beschäftigung lohnsteuerpflichtig sein. Der Arbeitnehmer kann somit einen Arbeitgeber als Haupt- und einen Arbeitgeber als Nebenarbeitgeber auswählen. Wahrscheinlich wird der Arbeitnehmer bei einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung diese als Nebenarbeitgeber wählen. Hier wäre dann Steuerklasse 6 abzurechnen.
Bei einem Minijob sind nur dann keine Krankenversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber abzuführen, wenn der Arbeitnehmer nachweist, dass er nicht gesetzlich krankenversichert ist. Für einen bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versicherten Beamten, kommt eher selten vor, sind die Krankenversicherungsbeiträge abzuführen.
In der Regel ist ein Beamter im Minijob auch rentenversicherungspflichtig., Hier gäbe es eine Ausnahme, wenn der Beamte einen Gewährleistungsbescheid (Pensionsgarantie auch für Nebentätigkeit) für die Nebentätigkeit hätte.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo T. Reich,
vielen Dank für die Informationen.
Können Sie mir auch noch bei den folgenden Punkten helfen:
>Ist dieser Gewährleistungsbescheid (Pensionsgarantie für Nebentätigkeit) dann auch möglich für Beamte die
mehr als 450€ verdienen?
>Muss der Arbeitgeber noch einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung abrechnen?
Viele Grüße
R_Budenhofer_
Hallo,
grundsätzlich kann es dieser Bescheid auch für andere Nebentätigkeiten über EUR 450,00 gelten.
Schauen Sie mal in § 257 SGB V, danach wäre kein Zuschuss zu leisten.
Viele Grüße
T. Reich