Hallo alle zusammen, können Sie mir helfen, wie man einen Beamten als Minijobber oder Teilzeitangestellten richtig abrechnet und was hier noch zu beachten ist? Ich habe bereits herausgefunden, dass beide von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind (BGR = 0), wenn diese privat versichert sind. >Wie ist es dann bei der Rentenversicherung? Sind da beide befreit? >Muss der Beamte in beiden Fällen ein Bestätigungsschreiben für die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft beantragen, sodass keine Beiträge anfallen? >Und wie ist in beiden Fällen der Beitragsgruppenschlüssel? >Darf man überhaupt als Beamter noch in Teilzeit wo anders abgerechnet werden (Steuerklasse 6)? ->Wie ist in diesem Fall dann der Beitragsgruppenschlüssel? ->Müssen dann über dem Arbeitgeber noch Beiträge zur privaten Krankenversicherung abgerechnet werden? Ich wäre sehr dankbar für Ihre Rückmeldungen und Hilfe. R_Budenhofer_
... Mehr anzeigen