Guten Tag,
ich muss eine Lohnabrechnung erstellen für einen Mitarbeiter ab 2015. Programm Lohn und Gehalt. Laut DATEV geht das nicht mehr. Welcher besonderen DATEV-Logik folgt das? Das wäre ja so, als ob man keine Einkommensteuererklärung mehr für 2015 erstellen kann...
Hat da jemand Empfehlungen?
Vielen Dank im Voraus
In Lohn und Gehalt kann man immer nur 2 WJ offen halten.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das ist mir ja bekannt. Aber was ist der tiefere Sinn dahinter?
Ich habe einen Mandanten geerbt, der sozusagen "vergessen" hat, einen Mitarbeiter anzumelden. Es wurde gar keine Abrechnung erstellt. Es ginge also um eine komplette Neuanlage des Mandanten in LoGe und um die Neuanlage des Mitarbeiters. Das kann doch nicht wahr sein, dass man das alles händisch über SV.net oder Elster machen muss... Is ja wie Rauchzeichen senden...
Hallo,
vom Gesetzgeber sind Lohnabrechnungsersteller verpflichtet, dass ihre Abrechnungssysteme Rückrechnungen/Beitragskorrekturen mindestens bis zum April des Vorjahres ermöglichen.
Wir unterstützen darüber hinaus eine Nachberechnung bis Januar des Vorjahres und berücksichtigen dabei entsprechend die SV-Besonderheit der Vorvorjahresmärzklausel.
Freundliche Grüße
Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Wenn Sie den Mandanten für 2015 neu anlegen, sollte auch die Abrechnung als solches möglich sein.
Ist aber nur meine Meinung. Natürlich ist das schwierig, wenn neben dem "fehlenden" Mitarbeiter noch weitere beschäftigt werden.
Man kann für 2015 den Mandanten nicht neu anlegen. Das geht nur für 2017, nicht früher. Leider.
Der tiefere Sinn erschließt sich mir jedenfalls nicht. Wenn ich mir die Antwort von Frau Riedel so ansehe, dann scheint die DATEV die gesetzliche Verpflichtung als Rechtfertigung herzunehmen, dass man nur ein Jahr zurückkommt. Sinnhaft ist das m.E. nicht. Wir haben jetzt extra SV-net installiert und haben 2015+2016 dort extra abgerechnet. Soviel zum Thema Digitalisierung...
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