sehr geehrte DAmen und Herren,
ich versuche eine Auzubine in eine Mitarbeiterin umzuwandeln, Diese hat am 4. Juli die Ausbildung beendet. Bei der Lohnabrechnung erhalte ich nur das neue Gehalt und keine Anrechung der 4 Tage für das Ausbildungsgehalt. Ich habe die Ausbildung auf beendet gesetzt und den neuen lohn eingetragen. Leider lässt dieser sich nicht ab einem besstimmten Tag terminieren, sondern nur für ab 7/2016. Hab schon versucht den Azubi erst abzu rechnen und dann den Mitarbeiter aber ich kann nur eine Lohnabrechung pro Monat erstellen. Kann mir jemand helfen mein Problem zu lösen?
Freundliche Grüße
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Moin,
es gibt zwei Lösungen für Ihr Problem, eine richtige und eine pragmatische.
Bei der richtigen Lösung benötigen Sie eine neue Personalnummer welche als Folgenummer angelegt wird. Leider arbeiten LuG und LODAS etwas unterschiedlich, bitte suchen Sie sich kurz das entsprechende InfoDB Dokument. Grund für dieses Vorgehen ist die SV-rechtliche An- und Abmeldung innerhalb des Monats.
Pragmatisch (rechtlich aber falsch!) wäre es, wenn die Ausbildung zum 30.06. beendet wäre...
Gruß
KP
Hallo,
rechtlich falsch würde ich nicht sagen, denn bspw. steht in diesem Info-DB-Dokument Auszubildende (Beispiele für LODAS):
Wenn das Ausbildungsverhältnis während des Monats endet, kann die DEÜV-Meldung aus Vereinfachungsgründen mit der Abrechnung am Monatsende erfolgen. Die Sozialversicherungsträger akzeptieren diese monatliche Meldung.
Das ja auch genau die Vorgehensweise, die sich schon seit Jahren durchgesetzt hat.
Man sollte sich die Vor- und Nachteile der Abrechnung mit einer oder zweier Personalnummern anschauen und danach individuell entscheiden.
Vorteile zweier Personalnummern:
- Korrekturen für die Vergangenheit sind unabhängig von der momentanen Stellung im Beruf möglich
- taggenaue DEÜV
Nachteile zweier Personalnummern:
- Vortragen von Lohnkontowerten für die korrekte Berechnung von sonst./Einmalbezügen
- Vortragen von UV-Werten bei einer Personalnummer (wichtig für die UV-Jahresmeldung)
Diese Ausführungen beziehen sich auf LODAS und sind nur Beispiele.
Viele Grüße
Vorteile zweier Personalnummern:
- Korrekturen für die Vergangenheit sind unabhängig von der momentanen Stellung im Beruf möglich
Moin,
auch bei einer Personalnummer habe ich ja die Möglichkeit Nachberechnungen auf die Vormonate durchzuführen, so dass ich hierin keinen Vorteil für 2 Personalnummern sehe. Für die Vormonate bleiben die Daten ja unverändert gespeichert.
Wir selbst bevorzugen auch die (rechtlich zulässige) Abrechnung über eine Personalnummer, da dies vom Ablauf und den ansonsten notwendigen Umstellungen die für uns sinnvollste Alternative ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
ich hatte es als Vorteil dahingehend gemeint, dass bei gewünschten oder notwendigen Änderungen des vorangehenden Beschäftigungsverhältnisses das aktuelle unberührt bleiben kann. Bei dem konkreten Beispiel von Frau Fischer dürfte dies zugegebenermaßen unwichtiger sein, aber es gibt ja durchaus Konstellationen, in denen eine Trennung der Abrechnung gewünscht ist.
Allerdings hat man dann die von mir genannten Nachteile zu sehen, so dass der Vorteil nur einer Personalnummer überwiegt. Wir haben auch nur ein Mandat, bei dem mit mehreren Personalnummern gearbeitet wird/wurde. Bei Auszubildenden wird dies wegen der betrieblichen Personalnummernlogik so gewünscht.
Außerdem mussten voriges Jahr "steinalte" Personalnummern in den aktuellen Nummernkreis eingepflegt werden. Natürlich noch zu einer Zeit, als nicht bekannt war, wie die UV-Jahresmeldungen abzulaufen haben ... In dem Zusammenhang wurde natürlich vergessen, auch die wichtigen Lohnkontowerte bei den neuen Personalnummern zu speichern, so dass das Weihnachtsgeld falsch besteuert wurde.
Schon aufgrund dieser Erfahrungen tendieren wir immer zu einer Personalnummer, wo immer es geht.
Viele Grüße
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Wir haben Lohn und Gehalt und durch die vielen Antworten bin ich jetzt tatsächlich auf eine Lösung gekommen zwar ein bisschen anders als beschrieben aber doch kommt endlich auf der Lohnabrechnung sowohl der Azubi Gehalt als auch der Mitarbeitergehalt.
nochmals vielen Dank