Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben ein Mandat übernommen. Für dieses Mandat mussten noch Abrechnungen für 2024 erstellt werden.
Leider lag mir nicht die richtige Anschrift für den Arbeitnehmer vor. Der Arbeitnehmer benötigt die Lohnabrechnungen für die Beantragung des Wohngeldes l Deshalb müssen die Abrechnungen für 2024 berichtigt werden und mit richtiger Anschrift neu erstellt werden.
Können Sie mir bitte weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das wird wohl nicht gehen, da die Adresse aufgeführt wird, die bei der Lohnabrechnung hinterlegt war.
Maximal einen Monat zurück. Also wenn nun der Abrechnungstand Januar ist, könnte man den Dezember ändern.
Ist die Adresse denn so relevant?!, wenn der Arbeitnehmer seine Meldebescheinigung beifügt, müsste es doch ersichtlich sein.
@GLH schrieb:Ist die Adresse denn so relevant?!, wenn der Arbeitnehmer seine Meldebescheinigung beifügt, müsste es doch ersichtlich sein.
Es ist sogar noch einfacher: Es steht die Steueridentnummer auf der Abrechnung, somit ist man zweifelsfrei erkennbar und das Landratsamt darf dies nicht bezweifeln.
Also, @ARe, der Mitarbeiter soll mit den hier gegebenen Verweisen an das LRA gehen und die Wohngeldstelle wird es i.d.R. ohne Murren akzeptieren. Einzig die verletzte Pflicht zur Ummeldung kann angemahnt werden.