Hallo,
ich habe eine Mitarbeiterin, die auf Grund voller Erwerbsminderungsrente (befristet) bei der Krankenkasse abgemeldet werden soll.
Da die Abmeldung jedoch zeitlich befristet ist, darf es doch keine Meldung Grund 30 werden, sondern "nur" Grund 34 oder?
Wenn ja, wo hinterlege ich das in Lohn und Gehalt?
Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank...
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
es gibt den Ausfallschlüssel "ER" für Bezug einer Erwerbsminderungsrente nach Einstellung Krankengeld. Wenn hier also Erwerbsminderungsrente nach Krankengeldbezug gewährt wird, wäre das der richtige Ausfallschlüssel.
Über die Befristung würde ich mir aktuell keine Gedanken machen, da diese für die Meldung erst einmal keine Rolle spielt. Hier würde ich erst einmal abwarten, was nach der Befristung ist. Häufig wird diese verlängert oder in eine unbefristete Rente umgewandelt. Vielleicht kündigt ja auch irgendwann der Arbeitnehmer von sich aus.
Viele Grüße
T. Reich
Danke für die Hilfe
Hallo,
wie bereits beschrieben, gibt es im Program den Ausfallschlüssel "ER". Dieser nennt sich "Einstellung Krankengeld wegen voller Erwerbsminderunsrente".
Wenn Ihr Mitarbeiter nun Erwerbsminderungsrente bezieht, sind folgende Eingaben in Lohn und Gehalt zu hinterlegen:
1. Starten Sie den betreffenden Mitarbeiter in Lohn und Gehalt.
2. Gehen Sie anschließend unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit | DEÜV-Meldung/Kammerberechnung und hinterlegen, mit dem entsprechenden gültig ab, den Rentnerschlüssel 20 "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung" oder 30 "Rente wegen voller Erwerbsminderung".
3. Unter Bewegungsdaten | Kalender gilt es ab dem Tag, ab dem die Erwerbsminderungsrente bezogen wird, den Ausfallschüssel "ER" zu buchen.
Wird dieser länger als einen vollen Zeitmonat gebucht, erfolgt automatisch die Erstellung einer DEÜV-Abmeldung mit Grund 34.
Viele Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG