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Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 06.03.2019 15:10:58 von Selina_Heubeck
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tebernum
Beginner
Offline Online
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Hallo Community.
Ich habe für einen Mandanten keinen Digitalen Lohnnachweis für 2018 erhalten. In der: Aufstellung Lohnnachweis für die BG für 2018 - sind alle Daten enthalten. Nach meinen Recherchen habe ich keine Rückmeldung der BG für 2018 erhalten und somit konnte keine Meldung erstellt werden.

Für 2019 liegt eine Rückmeldung der Stammdaten vor - es wird jedoch im Auswertungsprotokoll geschrieben: Keine Berufsgenossenschaft vorhanden.

??? Kennt noch jemand dieses Problem?

Gruß - und Danke für jeden möglichen Hinweis.

Achim

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
102 Mal angesehen

Hallo Achim,

der digitale Lohnnachweis wird immer mit dem Montasabschluss erstellt. Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Rückmeldung des Stammdatenabruf für 2018. Sie erhalten über das Rückmeldeverfahren die für den Mandanten gültigen Gefahrtarifstellen unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften in der Registerkarte Gefahrtarifstellen eingespielt.

Zusätzlich erhalten Sie den entsprechenden Beitragsmaßstab zurückgemeldet. Diesen können Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften über die Schaltfläche Rückmeldedaten prüfen. Bitte beachten Sie, dass bei Rückübertragung der Beitragsmaßstäbe 4 - 6 kein digitaler Lohnnachweis erwartet wird und somit von Lohn und Gehalt auch nicht erstellt wird.

Wurde der Stammdatenabruf für 2018 nicht durchgeführt, führen Sie diesen bitte auf der Mandantenebene unter Abrechnung | Abruf Stammdaten Unfallversicherung durch. Sobald die erfolgreiche Rückmeldung vorliegt, ordnen Sie den Mitarbeitern unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Mitgliedschaften | Schaltfläche Mitarbeitern zuordnen die gültigen Gefahrtarifstellen zu und führen Sie mit der Lohnabrechnung eine Nachberechnung auf 01/2018 durch. Bitte beachten Sie, dass auch die in 2018 ausgetretenen Mitarbeiter nachberechnet werden müssen.

Damit bei bereits ausgetretenen Mitarbeitern eine Abrechnung durchgeführt werden kann, öffnen Sie den Mitarbeiter und ändern den letzten abzurechnenden Monat unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum auf den aktuellen Abrechnungsmonat. Mit dem Monatsabschluss wird der digitale Lohnnachweis erstellt.

Weitere Informationen zum Meldevefahren der Unfallversicherung finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank im Dokument 1021304.

Viele Grüße aus Nürnberg

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 06.03.2019 15:10:58 von Selina_Heubeck
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