Hallo,
demnächst wird es in unserem Unternehmen eine PrepaidKarte für jeden Mitarbeiter geben, die monatlich bis 44€ aufgeldaden wird. Der Mitarbeiter kann dann z.B. tanken oder in div. Einkaufsgeschäften bis zu diesem Betrag einkaufen. Dieser Sachbezug/Geldwerter Vorteil ist steuer- und sv-frei zu gewähren.
Frage: Müssen wir dies in die Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter mit aufnehmen/dokumentieren und wenn ja, mit welcher Lohnart.
Vielleicht hat hier schon jemand Erfahrung?
Vielen Dank vorab.
Hallo,
zu Ihrem Sachverhalt finden Sie im Dokument 5303357 unter Punkt 4.2 ein vergleichbares Beispiel mit entsprechender Lösung.
Viele Grüße
Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Riedel,
Sie sind ein Schatz, vielen Dank!
Könnten Sie mir vielleicht auch sagen, ob ich die LA kopieren und evtl. die Bezeichnung, z.B. in "Prepaid-Karte st/sv-frei" ändern kann?
Ich stelle mir auch gerade die Frage, ob dies als laufende Zahlung nicht auch bei der Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze berücksichtigt werden muß. Lt. Lohnartenkern SAB07 ist das ja nicht der Fall?!.
Vielen Dank schon mal vorab für Ihre Bemühungen!!
Gruß
Ilona Haag
IDS GmbH
Hallo,
wenn Sie die LA sonst nicht brauchen, können Sie auch nur die Bezeichnung der Lohnart ändern. Mandantendaten - Anpassung Lohnarten -Lohnartenbesonderheiten. Neue Historie und Mandantenspezifischen Lohnartennamen erfassen.
Sie müssen daran denken, dass Sie unter Extras -Einstellungen - Mandant noch den Haken setzen, dass Mandantenspezifische Lohnartennamen verwendet werden.
Der Sachbezug gehört nicht zum Entgelt, was für die Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu berücksichtigen ist.
Viele Grüße
T. Reich
Im Augenblick sind jede Menge Verkäufer solcher Prepaidkarten unterwegs und nerven am Telefon.... Meine ganz persönliche Meinung zu diesem Sachverhalt ist "völlig bekloppt"!
Ich hoffe, dass die Verwaltung da ganz schnell einen Riegel vorschiebt.
Was ist das für ein Sachbezug, wenn ich eine Prepaidkarte habe, auf der monatlich € 44 gutgeschrieben werden und die ich irgendwann (weil Anspruch nicht gegen den AG sondern gegen Prepaidunternehmen) für die Bezahlung einer Urlaubsreise nutze?
Und solange das möglich ist, muss ich das Risiko eingehen, dass meine Mandanten mir vorwerfen, dass ich ihnen das "tolle Modell" nicht angeraten habe und muss dann vielleicht sogar Schadenersatz für "unnötigerweise" angefallene LSt / Sozialabgaben bezahlen.
Vielleicht haut ja auch kurzfristig ein Prepaidkartenverkäufer mit dem Geld ab, dann hat sich das System von selbst erledigt.
Hallo Frau Haag,
der Lösungsvorschlag von T. Reich ist auch eine Möglichkeit die Lohnart individuell umzubenennen.
Sie können die Lohnart ebenso auf eine neue Lohnartennummer kopieren.
Hier gehen Sie wie folgt vor:
Freundliche Grüße
Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
kann man den Lohnartenkern nachträglich ändern? Habe versehentlich bei einer individuellen Lohnart den falschen Kern ausgewählt, die Buchungen aber schon vorgenommen. Auf der Lohnabrechnung ist es mir dann aufgefallen!
Oder muss ich jetzt wirklich die LA kopieren und dann die Buchungen manuell abändern?
Danke für Eure Hilfe!
VG
Hallo,
nein, der Lohnartenkern lässt sich nach meiner Kenntnis nicht ändern.
Viele Grüße
T. Reich
Ich hoffe, dass die Verwaltung da ganz schnell einen Riegel vorschiebt.
Was ist das für ein Sachbezug, wenn ich eine Prepaidkarte habe, auf der monatlich € 44 gutgeschrieben werden und die ich irgendwann (weil Anspruch nicht gegen den AG sondern gegen Prepaidunternehmen) für die Bezahlung einer Urlaubsreise nutze?
Ich kann dem nur beipflichten. Und dann erhält der Arbeitnehmer noch eine Tasse Kaffee o. ein Kugelschreiber (Wert 0,50 €) und schon ist er über der Sachbezugsgrenze.
Alle die das System bis zum Exzess ausreizen um die Lohnkosten zu senken (Anrechnung Sachbezug bei Lohnerhöhung; ja habe ich schon gehört), bekommen hoffentlich irgendwann einmal von der Finanzverwaltung ein ordentlich reingewürgt, und zwar so, dass dem AG so richtig schlecht wird.
Ich kann nur davon abraten, eine Vereinfachung so derart auszunutzen, dass am Ende das ganze Verfahren gekippt wird (Pauschalsteuer?).
Leute, es ist vom Gesetzgeber einmal eingeführt worden, damit eben nicht jede kleine Darreichung (Kaffee, Tee, Kekse usw.) sofort versteuert werden muss und ihr macht damit alles kaputt.
Frohe Weihnachten.
A. Martens