abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lohn und Gehalt comfort: Lohnart für Prepaidkarten

8
letzte Antwort am 21.12.2017 15:06:19 von Gelöschter Nutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
haag
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 9
1940 Mal angesehen

Hallo,

demnächst wird es in unserem Unternehmen eine PrepaidKarte für jeden Mitarbeiter geben, die monatlich bis 44€ aufgeldaden wird. Der Mitarbeiter kann dann z.B. tanken oder in div. Einkaufsgeschäften bis zu diesem Betrag einkaufen. Dieser Sachbezug/Geldwerter Vorteil ist steuer- und sv-frei zu gewähren.

Frage: Müssen wir dies in die Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter mit aufnehmen/dokumentieren und wenn ja, mit welcher Lohnart.

Vielleicht hat hier schon jemand Erfahrung?

Vielen Dank vorab.

DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 9
683 Mal angesehen

Hallo,

zu Ihrem Sachverhalt finden Sie im Dokument 5303357 unter Punkt 4.2 ein vergleichbares Beispiel mit entsprechender Lösung.


Viele Grüße

Michaela Riedel

Personalwirtschaft

DATEV eG

0 Kudos
haag
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 9
683 Mal angesehen

Hallo Frau Riedel,

Sie sind ein Schatz, vielen Dank!

Könnten Sie mir vielleicht auch sagen, ob ich die LA kopieren und evtl. die Bezeichnung, z.B. in "Prepaid-Karte st/sv-frei" ändern kann?

Ich stelle mir auch gerade die Frage, ob dies als laufende Zahlung nicht auch bei der Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze berücksichtigt werden muß. Lt. Lohnartenkern SAB07 ist das ja nicht der Fall?!.

Vielen Dank schon mal vorab für Ihre Bemühungen!!

Gruß

Ilona Haag

IDS GmbH

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 9
683 Mal angesehen

Hallo,

wenn Sie die LA sonst nicht brauchen, können Sie auch nur die Bezeichnung der Lohnart ändern. Mandantendaten - Anpassung Lohnarten -Lohnartenbesonderheiten. Neue Historie und Mandantenspezifischen Lohnartennamen erfassen.

Sie müssen daran denken, dass Sie unter Extras -Einstellungen - Mandant noch den Haken setzen, dass Mandantenspezifische Lohnartennamen verwendet werden.

Der Sachbezug gehört nicht zum Entgelt, was für die Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu berücksichtigen ist.

Viele Grüße

T. Reich

0 Kudos
willimüller
Fachmann
Offline Online
Nachricht 5 von 9
683 Mal angesehen

Im Augenblick sind jede Menge Verkäufer solcher Prepaidkarten unterwegs und nerven am Telefon.... Meine ganz persönliche Meinung zu diesem Sachverhalt ist "völlig bekloppt"!

Ich hoffe, dass die Verwaltung da ganz schnell einen Riegel vorschiebt.

Was ist das für ein Sachbezug, wenn ich eine Prepaidkarte habe, auf der monatlich € 44 gutgeschrieben werden und die ich irgendwann (weil Anspruch nicht gegen den AG sondern gegen Prepaidunternehmen) für die Bezahlung einer Urlaubsreise nutze?

Und solange das möglich ist, muss ich das Risiko eingehen, dass meine Mandanten mir vorwerfen, dass ich ihnen das "tolle Modell" nicht angeraten habe und muss dann vielleicht sogar Schadenersatz für "unnötigerweise" angefallene LSt / Sozialabgaben bezahlen.

Vielleicht haut ja auch kurzfristig ein Prepaidkartenverkäufer mit dem Geld ab, dann hat sich das System von selbst erledigt.

DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 9
683 Mal angesehen

Hallo Frau Haag,

der Lösungsvorschlag von T. Reich ist auch eine Möglichkeit die Lohnart individuell umzubenennen.

Sie können die Lohnart ebenso auf eine neue Lohnartennummer kopieren.

Hier gehen Sie wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie Lohn und Gehalt (Kanzlei, Mandanten- oder Mitarbeiterebene)
  2. Wählen Sie Kanzlei | Lohnarten…
  3. Markieren Sie die zu kopierende Lohnart (LA 2480)
  4. Über das blaue Symbol kann die Lohnart kopiert werden
  5. Hinterlegen Sie eine neue freie Lohnartennummer und ggf. eine neue Bezeichnung
  6. Bestätigen Sie die Maske und den Hinweis „LN02524" mit "OK"
  7. Schließen und öffnen Sie den Mandanten anschließend erneut
  8. Um die Lohnart verwenden zu können, muss diese noch in den Mandantenbestand übernommen werden
  9. Nun kann die Lohnart verwendet werden
  10. Bei Erstellung des Buchungsbeleges über Lohn und Gehalt, muss die Lohnart noch kontiert werden
    Wählen Sie Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten
  11. Über den Button „Zeile neu" können Sie die neue Lohnart hinzufügen und ein entsprechendes Fibu-Konto hinterlegen

Freundliche Grüße

Michaela Riedel

Personalwirtschaft

DATEV eG

0 Kudos
claudiastark
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 9
683 Mal angesehen

Hallo,

kann man den Lohnartenkern nachträglich ändern? Habe versehentlich bei einer individuellen Lohnart den falschen Kern ausgewählt, die Buchungen aber schon vorgenommen. Auf der Lohnabrechnung ist es mir dann aufgefallen!

Oder muss ich jetzt wirklich die LA kopieren und dann die Buchungen manuell abändern?

Danke für Eure Hilfe!

VG

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 8 von 9
683 Mal angesehen

Hallo,

nein, der Lohnartenkern lässt sich nach meiner Kenntnis nicht ändern.

Viele Grüße

T. Reich

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 9 von 9
683 Mal angesehen

Ich hoffe, dass die Verwaltung da ganz schnell einen Riegel vorschiebt.

Was ist das für ein Sachbezug, wenn ich eine Prepaidkarte habe, auf der monatlich € 44 gutgeschrieben werden und die ich irgendwann (weil Anspruch nicht gegen den AG sondern gegen Prepaidunternehmen) für die Bezahlung einer Urlaubsreise nutze?

Ich kann dem nur beipflichten. Und dann erhält der Arbeitnehmer noch eine Tasse Kaffee o. ein Kugelschreiber (Wert 0,50 €) und schon ist er über der Sachbezugsgrenze.

Alle die das System bis zum Exzess ausreizen um die Lohnkosten zu senken (Anrechnung Sachbezug bei Lohnerhöhung; ja habe ich schon gehört), bekommen hoffentlich irgendwann einmal von der Finanzverwaltung ein ordentlich reingewürgt, und zwar so, dass dem AG so richtig schlecht wird.

Ich kann nur davon abraten, eine Vereinfachung so derart auszunutzen, dass am Ende das ganze Verfahren gekippt wird (Pauschalsteuer?).

Leute, es ist vom Gesetzgeber einmal eingeführt worden, damit eben nicht jede kleine Darreichung (Kaffee, Tee, Kekse usw.) sofort versteuert werden muss und ihr macht damit alles kaputt.

Frohe Weihnachten.

A. Martens

8
letzte Antwort am 21.12.2017 15:06:19 von Gelöschter Nutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage