Hallo,
bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer der in ein Versorgungswerk einzahlt ( Versorgungswerk der Architekten oder Ärzte) zahlt der beherrschende Gesellschafter-GF ja sämtliche Beiträge selbst. Wo kann man das im Programm Lohn und Gehalt eingeben, damit sich die Zahlungen an das Versorgungswerk bereits unterjährig in der Lohnsteuer mindernd auswirken? (Ähnlich wie private/freiwillige KV).
Bei Eintragung unter Sozialversicherung - allgemeine SV_Daten - Tab "Versorgungswerk" haben die Eintragungen komischerweise keine Auswirkung.
Vielen Dank
Hallo,
folgende Information habe ich im Dokument 0630910 - "Vorsorgepauschale - Lexikon des Steuerrechts" gefunden:
"Durch den Bezug auf die Rentenversicherungspflicht bzw. die Versicherung in einem berufsständischen Versorgungswerk bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wird sichergestellt, dass Altersvorsorgeaufwendungen nur dann berücksichtigt werden, wenn diese auch tatsächlich vom ArbN gezahlt werden.
Der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für Rentenversicherung entfällt folglich z.B. bei
- nicht rentenversicherungspflichtigen Beamten,
- beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern
- ..."
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Service von Lohn und Gehalt (Servicekontakt pro, Tel.: +49 911 319 35600).
Viele Grüße,
Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
solche Sachverhalte müssen Sie über das LSt-Ermäßigungsverfahren beim Wohnsitz-FA des GF beantragen/klären. Die LSt-Minderung wird dann von der Finanzverwaltung elektronisch in das Lohnprogramm zurückgemeldet.
Gruß
C. Rohwäder