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Lohn und Gehalt Wegeunfall in Kurzarbeit

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letzte Antwort am 12.05.2021 15:22:57 von Matthias_Platz
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Tanja200672
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553 Mal angesehen

Hallo, ich muss für eine Mitarbeiterin Lohn machen die einen Wegeunfall hatte. Kann mir einer das Kürzel nennen was ich im Kalender eintragen muss?

 

Ich bin mir nicht sicher ob WK oder was anderes.

 

Wer hatte sowas?

 

Danke

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,


grundsätzlich ist zu klären, ob es sich bei dem Wegeunfall auch um einen Betriebsunfall handelt. Außerdem ist zu klären, wer im Falle eines Betriebsunfalls in Verbindung mit Kurzarbeit die Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) übernimmt. Hierzu können wir allerdings rechtlich keine Stellung nehmen, deshalb klären Sie den Sachverhalt bitte mit der zuständigen Behörde.


Befindet sich der Arbeitnehmer nicht in Kurzarbeit, hinterlegen Sie den Ausfallschlüssel KB - Krankheit Betriebsunfall (LFZ) im Kalender. Beachten Sie hierzu für weitere Informationen bitte das Dokument 9221235 - Krankheitszeiten.


Befindet sich der Arbeitnehmer in Kurzarbeit ist für die Wahl des Ausfallschlüssels relevant, ob die Arbeitsunfähigkeit bereits vor oder während des Bezugs von Kurzarbeitergeld vorlag.


Beginnt die Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn des Gewährungszeitraum von Kurzarbeitergeld, so wird ab dem Zeitpunkt des Beginns von Kurzarbeit die Entgeltfortzahlung in der Höhe geleistet, wie sie der verkürzten Arbeitszeit entsprechen würde. Ergänzend erhält der Arbeitnehmer für die ausgefallen Arbeitszeit wegen Kurzarbeitergeld Krankengeld in Höhe von Kurzarbeitergeld.


Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Bezugs von Kurzarbeitergeld, erhält er in den ersten 6 Wochen von der Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld. Für die nicht ausgefallene Arbeitszeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Fortzahlung des Arbeitsentgelts.


Einen Überblick über die verschiedenen Szenarien einer Arbeitsunfähigkeit in Verbindung mit Kurzarbeit finden Sie im Dokument 5303312 - Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für Lohn und Gehalt. Unter dem Punkt 2.4 erhalten Sie für das entsprechende Szenario auch die Information, welcher Ausfallschlüssel im Kalender hinterlegt werden muss.

 

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Tanja200672
Beginner
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Hallo, es ist der Einzelhandel. Von 5 Tagen in der Woche sind dann eventuell 2 Kurarbeit.  Beispiel MOntags Kurzarbeit, Donnerstag Arbeitsunfall.

 

Ist es dann KB?

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
492 Mal angesehen

Hallo,


wie von Selina_Heubeck bereits geschildert gilt nachfolgende Regel bei KUG:


"Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Bezugs von Kurzarbeitergeld, erhält er in den ersten 6 Wochen von der Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld. Für die nicht ausgefallene Arbeitszeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Fortzahlung des Arbeitsentgelts."


Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer an Tagen, an denen er "normal" gearbeitet hat und er dann einen Betriebsunfall hatte der Ausfallschlüssel "KB - Krankheit Betriebsunfall (LFZ)" zu hinterlegen ist. Alle anderen Tage sind, soweit sie von Kurzarbeit betroffen sind, mit dem Ausfallschlüssel "KU - Kurzarbeit (Kug)" zu buchen. 

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.05.2021 15:22:57 von Matthias_Platz
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