Hallo,
kann ich auch mit einer Lohnart Steuerfreiheit, SV-Freiheit sowie einen Teil SV-pflichtig abrechnen?
Vielen Dank für Hilfe
Hallo,
das werden Sie in zwei Lohnarten aufteilen müssen. Eine Lohnart steuer- und sv-frei und die Zweite steuerfrei und sv-pflichtig.
Viele Grüße
T. Reich