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Lohn und Gehalt: Erholungsbeihilfe

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letzte Antwort am 24.11.2016 12:45:21 von l_christen
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l_christen
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Eine MitA soll eine Erholungsbeihilfe in Höhe von € 156,00 erhalten (pauschale Versteuerung).

Die Erholungsbeihilfe soll direkt an die MitA ausgezahlt werden.

Die Lohnart 2310 hat jedoch zur Folge das ein automatischer Nettoabzug über die Lohnart 9011 generiert wird.

Wie kann die Abrechnung unseres Falles erfolgen?

t_r_
Allwissender
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Hallo,

wir haben die Lohnart 2311 individuell ohne Nettoabzug eingerichtet.

Also über

Kanzlei - Lohnarten - Lohnart 2310 auswählen - Lohnart kopieren - z. Bsp. Lohnart 2311 als Lohnartennr. vergeben - unter Folgelohnarten die Folgelohnart löschen.

Danach die Lohnart beim Mandanten aufnehmen.

Viele Grüße

T. Reich

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l_christen
Beginner
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Vielen Dank für den Hinweis.

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letzte Antwort am 24.11.2016 12:45:21 von l_christen
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