Eine MitA soll eine Erholungsbeihilfe in Höhe von € 156,00 erhalten (pauschale Versteuerung). Die Erholungsbeihilfe soll direkt an die MitA ausgezahlt werden. Die Lohnart 2310 hat jedoch zur Folge das ein automatischer Nettoabzug über die Lohnart 9011 generiert wird. Wie kann die Abrechnung unseres Falles erfolgen?
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