Liebes DATEV Team,
wir hatten heute bei einem Mitarbeiter der durchgängig seit dem 15.10.2020 krank war die EEL vermisst. Wir haben eine ganze Weile benötigt bis uns klar war, dass dies mit den einzelnen Tagen bei der KUG zusammenhing und dies bei den Krankheitszeiten noch nachzuerfassen war. Haben wir dann gemacht allerdings war es kein Zeitraum sondern immer wieder einzelne Tage.
1. Wäre hilfreich gewesen, wenn eine entsprechende Hinweismeldung gekommen wäre
2. Was tun wenn diese eine Zeile mit den KUG Tagen gar nicht reicht? Oder ist der komplette Zeitraum gemeint seit dem KUG überhaupt gewährt wird.
Dank
Hallo,
es ist durchaus eine Überlegung wert, einen entsprechenden Hinweis in das Verarbeitungsprotokoll zu übernehmen. Diese Anregung geben wir gerne weiter.
Nun zu Ihrer Frage:
Im Kalender können Sie pro Tag eine neue Zeile erfassen und damit die Buchungen aufteilen. Dies funktioniert allerdings nicht mit „Zeitraum erfassen“.
Beachten Sie hierzu auch das Informationsdokument 9219378 - Kalender (Arbeitsbereich) .
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG
Sehr geehrte Frau Preuß,
vielen Dank.
Allerdings geht es nicht um die Einträge im Kalender sondern um die Einträge bei den den Krankheitszeiten!
Da wird nach dem Gewährungszeitraum der KUG gefragt. Was mache ich in diesem Falle, wenn es der 5.5, 6.06, 7.07, 2.9. und dann der 28.9 war?
Danke und viele Grüße
R. Schmidtchen
Hallo,
der Gewährungszeitraum für Kurzarbeitergeld muss dann für jeden EEL-Zeitraum in den Bewegungsdaten unter Krankheitszeiten in der Registerkarte "Besonderheiten" erfasst werden.
Hier muss der Beginn und das Ende des Gewährungszeitraums von Kug erfasst werden, da dies nicht automatisiert durch Lohn und Gehalt ermittelt werden kann.
Fehlt diese Angabe wird bei der Abrechnung im Verarbeitungsprotokoll die Fehlermeldung LN26003 "Das Feld Beginn des Gewährungszeitraums für Kurzarbeit ist fehlerhaft" ausgegeben.