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Lohn und Gehalt Abgabe Fremdsystem rückwirkende Korrektur

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letzte Antwort am 03.03.2023 10:04:09 von go
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go
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Hallo,

 

eine Frage zu einer nachträglichen Korrektur.

 

Wir haben zum Jahreswechsel einen Mandanten an ein Fremdsystem übergeben.

 

ich habe die Systemwechselmeldungen erzeugt und auch die BG mit "Ende der Abrechnung Lohn und Gehalt" für mich abgeschlossen.

 

Nun wurde festgestellt, dass ein Mitarbeiter die ganze Zeit (08-12/2022) auf Grund falscher Info mit der falschen Krankenkasse abgerechnet wurde und ich soll dies nun korrigieren.

 

Ist dies überhaupt noch möglich?

Vom aufwand mal abgesehen...

 

Danke im Vorraus

 

Sabine

MHoeft
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

die Korrektur wäre im Altsystem durchzuführen.

 

Sie können ggf. einen Lohn & Gehaltbestand (als Testmandant) für diesen Mitarbeiter

anlegen, um die korrekten Werte / Auswertungen micht manuell Ermitteln zu müssen.

 

Meldung über SVnet an die Krankenkasse und ggf. eine Mitteilung auf Grund der 

eLStB an das zuständige Finanzamt.

mh
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go
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Nachricht 3 von 5
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Hallo und danke für die Rückmeldung.

 

Ich war im Urlaub daher melde ich mich erst jetzt darauf.

 

Das heißt ich MUSS das machen aber als Testmandant und dann manuell über SV-Net?

Einfach eine Rückrechnung im eigentlichen Mandanten (noch nicht gelöscht - nur Systemwechsel) ist nicht möglich?

 

Das kann dann ja aber eigentlich auch der neue Berater machen. Der muss dann halt rechnen.

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


sofern Sie Lohn und Gehalt noch im Einsatz haben, können Sie die Korrektur für die Monate 08/2022 - 12/2022 rückwirkend durchführen.


Die Rückrechnung führen Sie im eigentlichen Mandanten durch. In diesem Fall können Sie auch die Meldungen elektronisch über Lohn und Gehalt übermitteln. Die Anlage eines weiteren Testmandanten ist nicht notwendig.


Sofern Sie den Mandanten an ein Fremdsystem übergeben haben, ist eine Nachberechnung und auch eine Neuerstellung der Abrechnungen von 08/2022-12/2022 für den übernehmenden Berater nur unter Umständen möglich. Bitte sprechen Sie hierzu mit dem übernehmenden Berater über die Möglichkeiten.

 

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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go
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Danke.

 

So habe ich es gemacht. Monatsabschluss 12 zurückgesetzt und den AN mit der Änderung neu abgerechnet.

Lief ohne Probleme, zumindest bei mir.

 

 

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letzte Antwort am 03.03.2023 10:04:09 von go
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