Hallo,
Ich habe den Stammdatenabruf getätigt und bei „Betriebsnummer Abrechnungsstelle“ und „Betriebsnummer Lohnverantwortlicher“ nun unsere Betriebsnummer eingegeben, da wir die Lohnabrechnungen seit April letzten Jahres im Betrieb selber tätigen. Nun macht es mir bei einigen Mitarbeitern folgendes:
-Es wird eine Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung storniert (Grund: Änderung der Steuerberaternummer)
-Es wird eine Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung erstellt
-Die Befreiung von der Rentenversicherung liegt außerhalb der 6 Wochen frist…
Was quatscht ist, da ich die Befreiungen gleich mit der Anmeldung eingegeben habe – liegt das jetzt alles an der Änderung der Angabe „Betriebsnummer Abrechnungsstelle“? was soll ich jetzt machen? Ist das korrekt so?
Außerdem wollte ich noch wissen ob ich die Lohnabrechnung für Januar bis morgen fertig haben muss, wenn ich noch steuerfreie Zuschüsse und Urlaubslohn habe, die ins Vorjahr gehören? da ich etwas von einer 3-Wochen-Frist gelesen habe mit Entgeltsachen die ins Vorjahr gehören?
Danke schon mal...
Hallo Frau Stöckner,
es handelt sich doch wohl nur um Hinweise? Dann einfach ignorieren. Und die 3W.-Frist können Sie auch noch später bearbeiten.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo,
eine Änderung der Betriebsnummer der Abrechnungsstelle stellt eine Änderung dar und löst somit automatisch eine Stornierung der DEÜV-Meldungen aus.
Bei Anwendung des Entstehungsprinzips nach Ablauf der Dreiwochenfrist im Januar prüfen Sie bitte vorab, ob die Anwendung des Entstehungsprinzips noch zulässig ist und ob die gegebenenfalls für das Vorjahr neu zu erstellende Lohnsteuerbescheinigung von der Finanzverwaltung angenommen wird.
Viele Grüße
Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG