Hallo,
folgender Sachverhalt:
unsere Mitarbeiterin (Minijob) hatte folgenden Sachverhalt:
Mutterschutzfrist war vom 07.04.2023 bis zum 14.07.2023. Sie hatte zum 15.06.2023 gekündigt. Das habe ich als Austrittdatum auch im Programm eingetragen.
Das Lohnprogramm hat folgende SV-Meldung erstellt: Zeitraum 01.01.2023 bis 06.04.2023 Unterbrechungsmeldung Entgeldersatz (51)
Nun hat sich die Knappschaft wg. einer Vollständigkeitskontrolle gemeldet. Der Austritt zum 15.06.2023 wurde vom Programm nicht gemeldet.
Habe nachgeschaut. Diese Meldung wurde wirklich nicht erstellt.
Was habe ich falsch gemacht? Bzw. was muss ich machen, damit das jetzt nachgeholt wird?
LG Carmen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Winkler2023 schrieb:
Mutterschutzfrist war vom 07.04.2023 bis zum 14.07.2023. Sie hatte zum 15.06.2023 gekündigt. Das habe ich als Austrittdatum auch im Programm eingetragen.
Hast Du das ggf. eingetragen nachdem der letzte Lohn für diese abgerechnet wurde?
keine Ahnung, das ist schon so lange her 😂
Denke es war so.
Erster Monat der Nachberechnung wird nicht mehr gehen für 2023.
Bleibt SV-Net.
okay, macht mich nicht wirklich glücklich 😞
Das haben wir nämlich nicht. Dann muss ich da erst einen Zugang beantragen.
Aber Danke für die Info.