Hallo Newsgroup,
die apobank verlangt zukünftig € 5 Euro für die Freigabe der Gehaltszahlungen per Fax. Vorgeschlagen wird stattdessen die Freigabe per SMS. Hat jemand damit Erfahrungen? Bislang haben wir das Fax an den Mandanten weitergeleitet und dieser hat das nach Unterschrift an die Bank gefaxt. Nach Eingang des Faxes bei der Bank wurden die Überweisungen ausgeführt. Gibt es ein vergleichbares Verfahren mit der SMS Freigabe? Kann ich mir nicht ganz vorstellen, wie das funktionieren soll und habe in L+G auch keine Eingabemöglichkeit gefunden.
Vielen Dank und schöne Grüße
Willi Müller
Hallo Willi Müller,
ich habe noch nie durch eine Freigabe der Gehaltszahlungen per SMS gehört. Vielmehr wird es in Zukunft wohl so sein, dass die Einreichung der Begleitzettel sowohl per Post als auch per Fax bei der Bank zusätzliche Kosten verursacht.
Alternativen sind die Übernahme ins online Bankportal des Arbeitgebers oder Überweisung über Unternehmen online.
Ansonsten muss der Arbeitgeber die Gebühr für die Einreichung wohl zahlen.
Gruß Birgit Kurewitz
Hallo Herr Müller,
wir haben für einen Mandanten das ab Monat September umgestellt, aber noch keine Erfahrungen. Es müsste aber wie folgt ablaufen: Der Mandant bekommt von uns Rückmeldung, wenn die Daten an die Bank übertragen wurden. Er muss dann Online die Dateien freigeben; hierfür wird eine mobile TAN per SMS auf das Handy übertragen und muss zur Freigabe eingetragen werden (wie bei den meisten, übrigen Bankgeschäften auch).
Hier gibt es von der Apo-Bank auch eine Anleitung. Zudem musste der Mandant für die Bank nochmals eine Vereinbarung unterschreiben, dass der die Daten der DATEV mittels elektronischer Unterschrift freigeben kann.
Wenn der September gelaufen ist, gebe ich nochmals eine Rückmeldung.
Mfg, Frank Witte
das steht dazu auf der Homepage der apoBank:
Laut Info der apoBank scheint das dann keine zusätzlichen Kosten zu verursachen
@Datev: Muss in L+G eine gesonderte Schlüsselung erfolgen, damit die Daten im onlinebanking bereitgestellt werden?
Schöne Grüße
Willi Müller
Hallo Herr Müller,
die Schlüsselung im Programm Lohn und Gehalt bleibt gleich in den Mandantendaten | Bankverbindung | Register Zahlungserstellung | Übermittlungsweg:
Übermittlung SEPA-Überweisung ins RZ mit Freigabe über Begleitzettel/Bankportal
Dadurch werden die Daten vom DATEV-Rechenzentrum an das jeweilige Bank-Rechenzentrum weitergeleitet und können dort anhand der Vereinbarung, die der Mandant mit der Bank trifft, online freigegeben werden.
Viele Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG