Moin,
ich bekomme folgenden Hinweis in LuG:
"Hinweis #LN17139
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Daten aus dem Jahr 2011 ist mit dem Ablauf des Jahres 2021 erfüllt.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Ab 1. Januar 2024 werden für das Abrechnungsjahr 2011 keine Auswertungen mehr angeboten bzw. angezeigt.
Es besteht die Möglichkeit, die Auswertungen im DATEV-Rechenzentrum zu archivieren und eine Archiv-DVD (kostenpflichtig) abzurufen. Im
DATEV-Rechenzentrum bleiben die Datenbestände bis zu zehn Jahre gespeichert. Rufen Sie sich deshalb die Archiv-DVD rechtzeitig (vor dem
Jahreswechsel) ab. Weitere Informationen zum Thema Archivierung finden Sie im Dokument 1034821 in der Informations-Datenbank."
Zu wann müsste ich eine Archiv DVD erstellen ? Zum 31.12.023 oder zum 31.12.2021 ? Oder ist der "1. Januar 2024" ein Tippfehler ?
Viele Grüße
Andreas Brockmann-Quelle
Hallo ,
ich hatte das gleiche Problem, habe jetzt aber alle DVDs.
musst nur eine Liste machen, mit all Deinen Mandanten und über Deinen Steuerberater die DVDs anfordern.
Liebe Grüße
Sabine
@abq schrieb: Zu wann müsste ich eine Archiv DVD erstellen ? Zum 31.12.023 oder zum 31.12.2021 ? Oder ist der "1. Januar 2024" ein Tippfehler ?
Die DATEV-Hilfe ist hierzu anscheinend in sich unschlüssig.
Lt. Anleitung zur Erstellung einer Lohn-Archiv-DVD - DATEV Hilfe-Center werden Daten 10 Jahre aufbewahrt.
Lt. LODAS und Lohn und Gehalt: Daten im DATEV-Rechenzentrum außerhalb des ... - DATEV Hilfe-Center werden Daten bis zu 14 Jahre aufbewahrt und sind dann vom Steuerberater über das Programm LUG außerhalb Prüfungszeitraum zu löschen
Eine Klarstellung hierzu seitens der DATEV wäre gut.
Auch ist das Thema "Aufbewahrung zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen durch den Steuerberater" seitens der DATEV nicht gelöst. Hier kann durchaus eine längere Aufbewahrungsmöglichkeit argumentiert werden. Wenn nach Ablauf von 10 oder 14 Jahren keine Lohndaten im RZ mehr eingesehen werden können, ist eine entsprechende Aufbewahrung schwierig (Archiv-DVD ist technisch kein Archiv-Medium).
Hallo zusammen,
Beide zitierten Quellen sind korrekt.
In Lohn und Gehalt kann konform zur Datenschutzgrundverordnung auf die Auswertungen der letzten 14 Jahre zugegriffen werden.
Ebenso sind Daten, die im DATEV-Rechenzentrum gespeichert sind gemäß DSGVO für längstens 14 Jahre aufzubewahren.
Eine Lohn-Archiv-DVD kann für einen Zeitraum von 10 Jahren erstellt werden.
Viele Grüße aus Nürnberg.
Thomas Meyer
Produktentwicklung Lohn und Gehalt