Hallo,
ein Mandant hat seinen letzten Mitarbeiter (Minijobber) Ende Januar kündigen müssen, da das Geschäft durch den Lockdown geschlossen wurde. Eine Mitarbeiterin ist bis Mitte 2022 in Elternzeit.
Wenn das Geschäft irgendwann wieder öffnen darf, sollen auch wieder Mitarbeiter eingestellt werden. Dies wird aber erst in einigen Monaten sein.
Wie gehe ich jetzt vor? Muss ich alles abmelden und schließen?
Kann ich nach der Lohnabrechnung von Januar zum Beispiel mit Mai weitermachen?
Vielen Dank für die Hilfe schon im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die MAin in EZ ist doch aber nicht abgemeldet, oder?
Sie müssen trotz allem monatlich einen Abruf machen.
Die Mitarbeiterin in Elternzeit ist nicht abgemeldet.
Ich muss also jeden Monat eine Lohnabrechnung machen und der Mandant hat die Kosten zu tragen.
Wenn die Mitarbeiterin in Elternzeit nicht wäre, dann könnte ich doch alles beenden und irgendwann wieder beginnen, oder?
Dann müssten Sie zumindest eine BG-Meldung anstoßen, und schauen, in welchem Intervall die LSt gemeldet wird, dazu dann ggf. noch ein, zwei Monate abrechnen für die vierteljährliche Meldung, und dort auch bescheidsagen, dass bis auf Weiteres keine Meldungen kommen (wenn denen das dann reicht).