Hallo,
unser MA möchte unbezahlten Urlaub vom 16.02.2017-16.03.2017 nehmen.
Das wären laut dem Kalender nur 29 Tage.
Also würde keine Abmeldung vom System erfolgen?
Oder ist das im System eh anders eingestellt?
Hat der Februar auch 30 Tage, wie jeder andere Monat auch?
Grüße
Nico
Hallo Frau Nico,
maßgebend für die Meldung sind nicht 30 Kalendertage, sondern 1 Kalendermonat.
Somit läuft ab 16.02.2017 der Monat bis zum 15.03.2017 und es muss eine Unterbrechungsmeldung erstellt werden, auch wenn es "nur" 29 Tage sind.
Würde die Unterbrechung vom 15.03.-14.04.2017 dauern, wäre es nicht mehr als 1 Monat (sondern genau einer) und es würde keine Unterbrechungsmeldung erfolgen, auch wenn es sich hierbei um 31 Tage handelt.
Viele Grüße
Uwe Lutz