Nicht zu glauben, aber wahr !
Wir haben durch Zufall festgestellt, dass eine arbeitgeberfinanzierte bAV seit 2018 nicht mehr auf der Lohnabrechnung aufgeführt ist...😥Die bAV besteht seit 2013 und in den Gehaltsmitteilungen erschien der Betrag unter Lohnart 900 (st. + sv pflichtig) - nun Probeabrechnung schon mal für 2020 durchgeführt, der Betrag taucht nun unter 902 (st.-pau) auf ?!
Es wurden keine Änderungen vorgenommen, es erfolgte lediglich unter „gültig von“ bis „gültig bis“ die Eingabe ab 01/2020 .. Die Vorgängerin hat die Gültigkeiten immer auf ein Jahr beschränkt 🤔- dadurch wahrscheinlich nicht aufgefallen:
Gibt es eine Möglichkeit, 2018 noch zu korrigieren? Wenn ich unter „gültig ab“ nun 01/2019 eingebe, wird er dann automatisch die Korrekturen durchführen?
Bin jetzt schon für Antworten dankbar…..
Hallo,
grundsätzlich können Nachberechnungen nur für das aktuelle und das Vorjahr vorgenommen werden.
Wenn Sie den AG-Anteil zur bAV mit gültig ab 01/2019 erfassen ist zusätzlich der Anstoß der Nachberechnung mit Wert 1 und BS 96 über die Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Nachberechnung Standard notwendig.
Bitte beachten Sie, dass sich die Abrechnung des AG-Anteils ab 2018 geändert hat. - Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1020917 - Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018 .