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Lodas bAV

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letzte Antwort am 10.07.2020 17:23:12 von Monique_Müller
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heidi
Einsteiger
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Nicht zu glauben, aber wahr !

Wir haben durch Zufall festgestellt, dass eine arbeitgeberfinanzierte bAV seit 2018 nicht mehr auf der Lohnabrechnung aufgeführt ist...😥Die bAV besteht seit 2013 und in den Gehaltsmitteilungen erschien der Betrag unter Lohnart 900 (st. + sv pflichtig)  - nun Probeabrechnung schon mal für 2020 durchgeführt, der Betrag taucht nun unter 902 (st.-pau) auf ?!

Es wurden keine Änderungen vorgenommen, es erfolgte lediglich unter  „gültig von“ bis „gültig bis“ die Eingabe ab 01/2020 .. Die Vorgängerin hat die Gültigkeiten immer auf ein Jahr beschränkt 🤔-  dadurch wahrscheinlich nicht aufgefallen:

Gibt es eine Möglichkeit,  2018 noch zu korrigieren? Wenn ich unter „gültig ab“ nun 01/2019 eingebe, wird er dann automatisch die Korrekturen durchführen?

Bin jetzt schon für Antworten dankbar…..

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
215 Mal angesehen

Hallo,


grundsätzlich können Nachberechnungen nur für das aktuelle und das Vorjahr vorgenommen werden.
Wenn Sie den AG-Anteil zur bAV mit gültig ab 01/2019 erfassen ist zusätzlich der Anstoß der Nachberechnung mit Wert 1 und BS 96 über die Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Nachberechnung Standard notwendig. 


Bitte beachten Sie, dass sich die Abrechnung des AG-Anteils ab 2018 geändert hat. - Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1020917 - Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018 .

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.07.2020 17:23:12 von Monique_Müller
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