Hallo,
ich habe seit 03/2016 einen Mandanten abgerechnet. Nun habe ich das Problem, dass ich rückwirkend zum Juni 2015 abrechnen muss. Die Sonderfunktion rücksetzen funktioniert nicht, da der Erstabrechnungsstand auf 03/2016 steht. Wie kann ich diesen verändern.
Vielen Dank.
Carmen Liebich
Sie schreiben, Sie hätten "seit 3/2016" abgerechnet. Was genau meinen Sie damit - was ist mit den Monaten vor März 2016?
Sofern Sie einen Mandanten angelegt haben mit Erstabrechnung 3/2016 und kein Datenbestand vor 3/2016 vorliegt, können Sie nicht mehr zurücksetzen als bis inkl. 3/2016. Vor 3/2016 ist ja nichts vorhanden, was zurückgesetzt werden könnte.
Falls die Monate ab 6/2015 bisher noch nicht abgerechnet waren, müssten Sie den Mandanten ab 6/2015 neu anlegen können und entsprechend abrechnen. Falls er bereits abgerechnet worden ist, wird es aufwendig, da Sie ja berücksichtigen müssen, was bisher gelaufen war. Da sind auch diverse weitere Fallstricke zu beachten, vgl. u.a. § 41c EStG.
Weiterführende Dokumente:
- Nachberechnung (Beispiele für LODAS) - nicht anwendbar, sofern der Mandant erst angelegt ist mit Wirkung 3/2016
Hallo c.h.,
danke für die Info.
Es ist richtig, dass ich den Mandanten vorher nicht abgerechnet habe, somit sind nur Daten ab 03/16 gespeichert.
Das bedeutet ich muss den Mandanten unter einer neuen Nummer komplett neu anlegen? Was ist mit den bis jetzt abgerechneten Daten (03- 04/2016), muss ich diese dann stornieren?
Ich hoffte es gibt einen Weg das Erstabrechnungsdatum auf 06/2015 zu ändern.
Carmen Liebich
Meines Wissens nach kann das Erstabrechnungsdatum nicht geändert werden.
Ich würde Ihnen zunächst empfehlen, die rechtliche Seite zu klären (wie soll was korrigiert werden). Nachdem Sie das klar haben, können Sie an die programmtechnische Umsetzung gehen.
Grds. könnten Sie auch die bestehende Nummer weiterverwenden - aber vermutlich nicht ohne vorherige Löschung (inkl. RZ) des Altbestandes.
Das alles will aber gut überlegt sein - vorher sollte klar sein, was wie korrigiert werden soll. Es geht ja nicht nur um die Arbeit, sondern auch darum, eine rechtlich saubere Lösung (u.U. mit vorheriger Abstimmung mit den betroffenen Stellen) zu wählen.
Für die programmtechnische Umsetzung wäre es vielleicht auch nicht verkehrt, Hilfe bei der DATEV zu suchen (=Servicekontakt), sobald Sie wissen, wie es laufen soll.
Viel Erfolg!
Vielleicht wäre es angebracht, den ganzen Mandanten zu löschen und alles komplett neu abzurechnen, bevor Sie sich hier in Korrekturen verlieren; KK/Finanzamt vorher informieren "was warum kommt".
löschen... ist mir jetzt spontan eingefallen
Wurde der Mandant denn vorher von einem anderen Berater bzw. über ein anderes Programm abgerechnet? Dann muss die Korrektur hier geschehen.
Ist denn nur ein Mitarbeiter zu korrigieren oder der ganze Mandant? Um welche Korrektur handelt es sich denn?
Hallo Mitstreiter,
vielen Dank für die vielen Vorschläge. Habe jetzt von jedem etwas umgesetzt. Den Mandant nochmals angelegt mit Erstabrechnung 06/2015 und dann jeden Monat abgerechnet.
Nochmals lieben Dank
Carmen Liebich