abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lodas Vortragswerte nachträglich erfasst

5
letzte Antwort am 04.02.2019 20:17:44 von steiche
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
steiche
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
2218 Mal angesehen

Ich habe 05/2018 ein Mandat in Lodas angelegt. Der Vorberater hatte leider keine SV- und Lohnsteuerbescheinigung erzeugt, so dass ich die Vortragswerte erfassen mußte.

Dies habe ich erst nach der 12/2048-Abrechnung getan und wollte nun mit 01/2019 korrigierte SV- und Lohnsteuerbescheinigungen für 12/2018 erzeugen lassen.

Auf der Lohnabrechnung 12/2018 sind die Jahressummen korrigiert, die Bescheinigungen werden aber nicht geändert.

Weiß jemand Rat?

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 6
1968 Mal angesehen

Hallo Herr Steiche,

sie müssen vorher bei jedem Mitarbeiter oben in der Menüleiste auf Mitarbeiter -> Vortragsmonate erstellen gehen.

Am besten Sie machen dies in irgendeinem Bearbeitungsmonat von 2018.

Danach gehen Sie in den Bearbeitungsmonat Januar 2018 und tragen dort die Ergebnisvorträge bei den Mitarbeitern ein. Für die Mitarbeiter die im laufe von 2018 eingetreten sind müssen Sie in den jeweiligen Eintrittsmonat wechseln.

Wichtig ist, dass Sie beim Eintrittsdatum, das ursprüngliche Datum hinterlegt haben und nicht das Datum mit dem Sie die Abrechnung beginnen.

0 Kudos
steiche
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 6
1968 Mal angesehen

Das mit dem Vortragswerten habe ich gemacht, so dass auf der Lohnabrechnung auch die richtigen Jahressummen stehen.

Nur die Bescheinigungen werden nicht korrigiert.

Muß ich auf 12/2018 zurücksetzen und neu berechnen?

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 6
1968 Mal angesehen

Wenn die Bescheinigungen nicht korrekt sind, dann haben Sie bei den Mitarbeitern das falsche Eintrittsdatum hinterlegt.

Gehen Sie jetzt in den Bearbeitungsmonat Mai 2018 zurück und ändern dort bei allen Mitarbeitern das Eintrittsdatum auf das tatsächliche Eintrittsdatum ab. D. h. vor dem 01.05.2018.

Danach machen Sie für den Monat Dezember 2018 eine Wiederholungsabrechnung. Wenn Sie den Januar 2019 schon abgerechnet hat weiß ich leider nicht, ob es mit einer Wiederholung vom Januar auch klappt, da ich das noch nicht probiert habe.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 6
1968 Mal angesehen

Hallo zusammen,

vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Ich möchte noch Folgendes ergänzen:

Wenn die Abrechnung 01/2019 bereits gelaufen ist, kann die Lohnsteuerbescheingung 2018 nur dann neu erstellt werden, wenn im Monat der Korrektur (hier 01/2019)  das Entstehungsprinzip hinterlegt wird.

Dieses können Sie entweder übergreifend unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten oder für einzelne Mitarbeiter unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg. jeweils im Feld "Steuerliche Behandlung NB Vorjahr" schlüsseln.

Freundliche Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
steiche
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 6
1968 Mal angesehen

Danke -

Damit hat es jetzt funktioniert.

0 Kudos
5
letzte Antwort am 04.02.2019 20:17:44 von steiche
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage