Hallo,
wenn der Monat abgeschlossen ist, kann der Mandant keine Daten mehr erfassen für die Wiederholungsabechnung? Kann jemand helfen?
Gruß
Hallo,
da gibt es leider keine Hilfe.
In der Vorerfassung kann man in den Bewegungsdaten nur die Erfassung für den aktuellen Bearbeitungsmonat vornehmen. Sollten sich hier Daten geändert haben bzw. Korrekturen notwendig werden muss dies die Kanzlei direkt in LODAS erfassen.
Gruß
@björn schrieb:
In der Vorerfassung kann man in den Bewegungsdaten nur die Erfassung für den aktuellen Bearbeitungsmonat vornehmen.
Ich habe im Kopf, dass man das auch X Monate im Voraus kann. Also kann man heute schon eintrage, wenn Mitarbeiter X eine Prämie Y im Monat Z bekommen soll.
Hallo Daniel,
im Voraus ist Deine Aussage richtig.
Hier ging es aber um eine Wiederholungsabrechnung, d. h. eine rückwirkende Änderung.