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Lodas: Vollarbeiterrichtwert bei Teilzeitbeschäftigung

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letzte Antwort am 23.01.2017 12:54:31 von ulli_preuss
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mgünzel
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Hallo,

kann mir jemand sagen, wie der Vollarbeiterrichtwert auf eine Teilzeitbeschäftigung umgerechnet wird und welche Eingaben ich dafür in Lodas vornehmen muss?

Bei dem neuen UV-Meldeverfahren werden z. T. von der BG Anwesenheitsstunden vorgegeben, Wo soll man die hernehmen? Lt. BG sind Ihnen aber die Stunden "wurscht" (O-Ton), so dass ich am liebsten alle Mandanten auf Vollarbeiterrichtwerte umstellen möchte.

Vielen Dank bereits im Voraus.

Mfg

Manfred Günzel

ulli_preuss
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Hallo,

wenn Sie eine

- betriebsübliche Arbeitszeit für Vollarbeiter eingegeben (unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeit im Feld Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit oder abweichend davon unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige Arbeitszeit im Feld Abw. durchschnittliche regelm. Wochen-AZ eines Vollzeitmitarb.) und

- die individuelle AZ des Mitarbeiters erfasst und

- im Tätigkeitsschlüssel (unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Register Tätigkeitsschlüssel, Vertragsform) Teilzeit gespeichert haben,

wird die Umrechnung nach dem Schlüssel Vollarbeiterrichtwert : Vollarbeiter-AZ * individuelle AZ vorgenommen.

Ich meine, dass es auch ein Info-Dokument gibt, in dem dies beschrieben ist, aber ich habe die Nummer momentan nicht greifbar.

Viele Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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mgünzel
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Sehr geehrter Herr Preuß,

vielen Dank für Ihre Antwort. Aber leider kenne ich ja die individuelle AZ des Mitarbeiters nicht. Würde ich die kennen, bräuchte ich ja nicht auf Vollarbeiterrichtwert zu schlüsseln.

mfg

Manfred Günzel

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ulli_preuss
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Hallo,

dann wird es mit der Umrechnung schwer, da ja keine Grundlagen für die erwähnte Formel vorliegen. Die betriebsübliche (Vollarbeiter-)AZ sollte doch feststehen und wenn Sie Teilzeitbeschäftigte abrechnen, muss dafür doch auch eine Grundlage gegeben sein, dass heisst, auf irgendeiner Basis muss vorgegeben sein, dass eine Teilzeitbeschäftigung vorliegt (z. B. 1.800 € für 20 Std. wöchentlich). Diese Angaben benötigen Sie ja ohnehin für andere Dinge in der Lohnabrechnung, bspw. EEL oder andere Bescheinigungen oder die Berechnung von Urlaubsabgeltungen usw.)

Sie könnten sich damit behelfen, dass Sie den Vollarbeiterrichtwert in eine individuelle AZ "umrechnen" und diese Werte zugrunde legen. (z. B. Vollarbeiter-AZ 40 Std., TZ 25 Std. = 1.570 -Vollarbeiterrichtwert bei BGHW 2017- : 40 * 25 : 12 Monate = 81,77 Monats-AZ : 13 * 3 = 18,87 Wochen-AZ)

Viele Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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letzte Antwort am 23.01.2017 12:54:31 von ulli_preuss
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