Guten Morgen,
folgender Sachverhalt:
Eine Mitarbeiterin (Steuerberaterin) mit Eintritt 01.03.2024 teilt nun mit, dass sie Mitglied im Versorgunswerk ist.
Befreiung der gesetzlichen RV wurde vorgelegt.
Mit dem Mai habe ich (ab März) die Daten entsprechend angepasst.
Nun sehe ich, dass sich ab dem Monat März (rückwirkend) die Lohnsteuer erhöht, ohne das es im Elstam Bereich Veränderungen gibt.
Hat jemand eine Idee, woran das liegen könnte?
Viele Grüße
MB
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der gesetzliche RV-Beitrag fließt in die LSt-Tabelle ein. Private RV-Beiträge nicht. Evtl. macht ein Antrag auf LSt-Ermäßigung beim zuständigen Wohnsitz-FA Sinn.
Vielen Dank!
Vielen Dank für die Antwort.
Zwischenzeitlich habe ich auch noch einmal recherchiert.
Es lag wohl daran, dass ich das Versorgungswerk noch nicht bei der Kollegin eingerichtet hatte.
Nun bleibt die Lohnsteuer gleich.
Denn die Beiträge an ein Versorgungswerk sind ebenfalls gesetzliche Beiträge und keine privaten Beiträge.
"Danach sind Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Vorsorgeaufwendungen seines Arbeitnehmers steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit worden ist"
Viele Grüße
MB