Hallo Community,
ich kann mich erinnern, daß es im Gesetz/Richtlinie geregelt ist, daß der Berechnungswert eines Stundensatzes auf den vollen Betrag aufgerundet wird.
Wenn das stimmt, wo steht das nochmals?
Beispiel: 20 x 13 : 3 = 86,67 aufgerundet 87,0
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Worum geht es Ihnen?
Möchten Sie anhand vereinbarter Wochenarbeitszeit das Gehalt ausrechnen? Einhaltung Mindestlohn?
Mir ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Runden an dieser Stelle nicht bekannt. LODAS selbst rechnet hier mit ungerundeten Werten, siehe Auswertung 92 Prüfhilfe Mindestlohn.
Hallo Herr Müller,
nein, um den Mindestlohn geht es mir nicht, vielmehr um den zugrunde zu legenden Std. Lohn eines Gehalts-Empfängers z,B. bei Überstunden-Auszahlung.
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Frau Scheck,
das mit dem Runden auf ganze Stunden habe ich noch nicht gehört.
Eventuell könnte im Tarif etwas zur Berechnung des Stundenlohnes stehen.
Ihre Berechnung mit x 13 : 3 ist die genaueste, die die Prüferin von der Rentenversicherung auch immer anwendet. Hier können Sie auch mit den Kommastellen weiterrechnen.
Viele Grüße!
Hallo Frau Scheck,
das auf- oder abrunden dürfte/sollte in der Regel immer der Arbeitgeber entscheiden, soweit es sich nicht um Mindest- oder Tariflohn handelt.
Gruß
C. Rohwäder