Hallo zusammen,
ich stehe vor einem Rätsel.
Ein Mitarbeiter von uns ist kroatischer Staatsbürger. Er wohnt "bei einem Freund", ist da aber nicht gemeldet. Laut Elstam Rückmeldung bekomme ich keine Steuerklasse, da keine Meldeadresse in Deutschland. Wie rechne ich denn nun ab?
Müsste er sich nicht anmelden in Deutschland, er hat seine Steuer ID in 12/2018 bekommen, mit einer Anschrift in Essen. Ob er da gemeldet war, weiß ich nicht.
Vielen Dank.
Hierzu gibt es hier schon Threads.
Bei ausländischem Wohnsitz Grundsatz Steuerklasse 6
Aber sie können beim Betriebsstättenfinanzamt einen Antrag stellen ( Formular habe ich gerade nicht im Kopf) dass der ausl. Mitbürger nach Steurklasse 1 besteuert wird.
Via Elstam funktioniert das nicht.
Hallo,
ja vielen Dank. Steuerklasse 6 dachte ich mir schon mal. Das mit dem Formular habe ich hier in einem anderen Threat gelesen. Ich dachte, dass muss der Mitarbeiter machen.
Aber der Mitarbeiter muss sich doch sicher irgendwann mit einer Meldeadresse in Deutschland anmelden oder??
Der Fragebogen heisst:
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20__ für beschränkt einkommensteuerliche Arbeitnehmer. Ist hier zu finden:
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/fms.php?n=034005
Innerhalb der EU herrscht Freizügigkeit - er benötigt also keine deutsche Meldeadresse.
Ok vielen Dank. Wenn das Formular nicht ausgefüllt wird rechne ich Ihn also immer weiter auf der 6 ab?!
Muss ich irgendwo eingeben, dass keine Elstam Abruf erfolgt?
Korrekt - dann bleibt Klasse 6. Der AN sollte aber in eigenem Interesse den Fragebogen ausfüllen. Die Bescheinigung kann sogar rückwirkend gelten. Eine Eingabe, das kein Abruf erfolgt, muss mE nirgendwo erfolgen.
In dem Zusammenhang ein Ausblick: Ich habe gelesen, dass auch bei solchen AN zukünftig ab 2020 der Elstam-Abruf funktionieren soll. Aber ab wann in 2020 und ob überhaupt, sei mal dahin gestellt. Ich bin gespannt.