Hallo,
im Jahr 2016 habe ich die BG mit der Nummer 1 angelegt und eine Stammdatenabfrage für 2017 durchgeführt. Im Januar 2017 habe ich die BG nochmal mit der Nr. 2 angelegt ( warum ?) und ebenfalls für 2017 eine Stammdatenabfrage durchgeführt. Nun muss ich wohl im Januar 2017 die BG Nr. 1 komplett gelöscht haben, Sie ist jedenfalls nicht mehr im Programm verzeichnet. Die BG fordert nun einen digitalen Lohnnachweis auch für die Nr. 1. Was kann ich tun???
Ich komme nicht mehr zurück in das Jahr 2016!
Hat jemand eine Lösung?
Gruß
D.Schwarz
Hallo D. Schwarz,
den von Ihnen angegebenen Sachverhalt müssten wir uns genauer anschauen.
Bitte setzen Sie sich daher über einen anderen Servicekanal mit uns in Verbindung, da meine Kollegen dort mit Hilfe Ihrer Ordnungsbegriffe (Berater-, Mandanten- und Personalnummer) eingehender recherchieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
vielen Dank für den Hinweis. Die Stornierung wurde seitens DATEV vorgenommen.
Danke hierfür.
Mit freundlichen Grüßen
D.Schwarz