Hallo,
unter der Überschrift gab es schon mal einen Eintrag, der nach meiner Meinung noch offen war weil die Spitzenverbände sich im April dazu noch mal treffen wollten.
(Darauf habe ich geantwortet aber es erscheint hier nicht. Deshalb habe ich eine neue Diskussion angelegt.)
In einem kürzlich besuchten Seminar wurde es wieder aufgegriffen, dass nach Erstellen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung keine Nachberechnungen mehr gemacht werden dürfen um dann auch SV frei zu sein. Die elek.Lstb. wird wenn ich mich nicht irre im Dezember erstellt.
Wie soll das gehen wenn Sachverhalte also erst nach der Lohnerstellung/ Lohnversendung Dez. (vollständig) geklärt sind um pauschal abgerechnet zu werden?
Grüße
Nico
Hallo Frau Nico,
schauen Sie doch mal in diesen Thread. Dort hat Herr Reich vorhin gerade einen Link zum Besprechungsergebnis der Sozialversicherungsträger hierzu gepostet.
Viele Grüße
Uwe Lutz