Hallo
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
Bei einem Mandanten hat sich rückwirkend bis 2016 die Zugehörigkeit der BG geändert von der VBG zur BGN.
Die Abfrage der Stammdaten, sowie die korrekte Erstellung des digitalen Lohnnachweises für 2016 erfolgten bereits im Januar 2017.
Die BGN möchte nun den digitalen Lohnnachweis für 2016.
Wie gehe ich hier genau vor? Die vorhandenen Dokumente haben mir nicht wirklich geholfen.
MfG Moni
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Grundlage für die Erstellung des Bescheides seitens BG ist m.E. in der Übergangszeit noch der in Papier eingereichte Lohnnachweis. Ich bin mir nicht sicher, ob Lodas jetzt noch einen neuen Nachweis für 2016 senden würde, wenn Sie die BG ändern. Die Werte aus dem Nachweis an die falsche BG dürften Ihrer Schilderung nach die richtigen sein. Diese in den Vordruck eintragen und an die neue BG schicken. Falls die BG auf den digitalen Lohnnachweis besteht, könnten Sie sich auch noch mit SV-Net behelfen und in Lodas die neue BG ab 2017 anlegen.
mfG
Danke für Ihre Antwort. Konnte mich heute tatsächlich mit der BG verständigen dass es einfacher ist, nur den manuellen Lohn Nachweis zuzusenden. Habe die BGN nun ab 01. 01. 2017 neu angelegt. Muss ich dann mit der nächsten Lohnabrechnung eine Nachberechnung auf den Januar anstoßen (wenn ja, wie? ) oder erfolgt diese automatisch?
MFG Moni
Hallo Moni, hallo Community,
ein manueller Anstoß der einzelnen Arbeitnehmer ist nicht mehr notwendig. Durch das Setzen der Hauptgefahrtarifstelle und der Hauptmitgliedschaft wird eine automatische Nachberechnung angestoßen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank für Eure Hilfe!