Hallo Datev Team!
Kurze Frage zum Wochenende:
Januar 2017 ist abgerechnet und es wurde festgestellt, dass bei einer Krankenkasse der falsche U1 Satz ausgewählt wurde. Aktueller Monat ist Februar 2017. Ich bin jetzt in den Monat Januar 2017 (rot) zurück und habe in der Krankenkasse den U1 Satz geändert.
Löst diese Stammdatenänderung im Mandant eine Automatische Rückrechnung aus? Also reicht es wenn ich die Stammdaten ins RZ sende? Muss ich den Monat 01.2017 oder 02.2017 senden? Weil es ja auch Auswirkungen auf die Beitragsschuld für 02.2017 hat. Wird dadurch auch der AAG Antrag neu erstellt/korrigert und übermittelt?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Schmidt
Hallo Herr Schmidt,
das reine Senden der Stammdaten löst keine Rückrechnung aus.
Die Änderung der Meldung für die Umlage 1 und der geänderte AAG-Antrag wird erst mit der Durchführung einer Abrechnung vorgenommen:
Die Stammdatenänderung muss natürlich im Bearbeitungsmonat 01/2017 erfasst werden. Das Senden hängt dann von der Wahl der Abrechnungskorrektur ab.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Habe ja die Stammdaten in 01.2017 geändert. Ich würde jetzt einfach bis zur 02.2017 Abrechnung warten. Wenn ich 02.2017 abrechne wird automatisch 01.2017 mit angestoßen? Das würde ich noch gerne wissen.
Danke!
Grüße Schmidt
Ja, sobald Sie etwas in einem Vormonat ändern, dass in einer Abrechnung berücksichtigt werden muss (Krankenkasse, Lohnart, Betrag etc.) wird automatisch dieser/diese Monat(e) mit dem aktuellen Lohnlauf - in ihrem Fall 02/2017 - mit abgerechnet.