Hallo Zusammen,
einer unserer Mandanten hätte gerne die Zahlen des Sachbezuges (Konto 8611) auf die Kostenstellen der AN verteilt.
Im Programm kann ich für den Sachbezug 9994 aber keine Verteilung der Kostenstellen anstossen.
Muß ich einen freien Nettoabzug anlegen und darüber den Sachbezug abziehen lassen?
Vielen Dank!
Hallo,
fest vorbelegte Nettobe-/und abzüge können in der Spalte KSt/KTr-Verteilung nicht umgeschlüsselt werden. Wenn der Nettoabzug auf Kostenstellen verteilt werden soll, muss dieser unter einer eigenen Nettobe-/abzugsnummer erfasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG