Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Mein Mandant hat im Februar 2024 ein Schreiben von der AOK bekommen, in dem die Krankheitszeiten aus dem Jahr 2023 endlich zusammengeführt wurden und der Arbeitnehmer somit Krankengeld bezogen hat.
Ich habe das dann im Februar 2024 für die Monate Juli, September, Oktober, November und Dezember 2023 korrigiert. Hat auch alles geklappt, wunderbar.
Allerdings ist die Arbeitnehmerin immer noch im Krankengeldbezug und es ergibt sich eine Überzahlung von ca. 300€.
Jetzt mein Problem.
Lt. Überweisungsträger wurde die Summe x ausgezahlt, jedoch in der Abstimmung durch den Buchungsbeleg ist die Summe x nicht identisch mit dem was als "Verbindlichkeit" gebucht wurde.
Was ich verstanden habe ist, dass die Mitarbeiterin jetzt Guthaben in der LSt und in der SV hat, aber muss ich diese Guthaben intern buchen? Und wie komme ich auf die genauen Werte?
Ich hab mir jetzt die Auswertung 165 angeschaut, aber daraus werde ich leider auch nicht schlau.
Denn im Buchungsbeleg tauchen diese ja auch nicht auf.
Die gleiche Frage stellt sich bei den Beiträgen zur ZVK, gibt es hier auch ein "Guthaben", das nicht mit den aktuellen Beiträgen verrechnet wird?
Ich hoffe, ich konnte meinen Sachverhalt einigermaßen verständlich erläutern, danke im Voraus für Eure Ratschläge/Hilfe.
Liebe Grüße Marianna
Hallo Marianna,
wenn sich steuer- und SV-pflichtige Bezüge durch eine Nachberechnung ändern, werden die Lohnsteuer und die SV-Beiträge automatisch korrigiert. Wenn dadurch der neue Auszahlungsbetrag niedriger ist als der bereits ausgezahlte, entsteht eine Überzahlung.
Ist die Verrechnung von Überzahlungen im Folgemonat unter Mandantendaten | Bankverbindungen | Allgemeine Daten, Registerkarte Zusatzeinstellungen aktiviert, wird die entstandene Überzahlung so lange gespeichert und auf der Brutto/Netto-Abrechnung angedruckt, bis sie bei der nächsten Abrechnung mit Bezügen verrechnet werden kann.
Im Buchungsbeleg wird die noch nicht verrechnete Überzahlung jeden Monat ausgewiesen.