Hallo und guten Morgen,
wir haben bei einem Mandanten das Problem, das der Monat August abgerechnete wurde, dabei muss der Juli korrigiert werden.
Rücksetzen geht ja leider nicht mehr - wie bekomme ich den Stand Juli wieder hin?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
LG
Moin,
wenn der August abgerechnet ist, können Sie keine Wiederholungsabrechnungen für 07/2020 mehr vornehmen.
Korrekturen sind in dem Fall nur über eine Wiederholungsabrechnung 08/2020 mit Nachberechnung auf 07/2020 möglich.
Viele Grüße
Uwe Lutz