Guten Morgen,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe einen Mandanten übernommen, welcher den Lohn bis Dezember 2025 selbst gerechnet hat und ab Januar 2026 sollen wir als Steuerbüro die Lohnabrechnung durchführen.
Beim anlegen habe ich leider einen Fehler gemacht und den Haken nicht bei Systemwechsel gesetzt.
Jetzt werden ja alle Arbeitnehmer neu angemeldet und Lodas erstellt mir auch keine Erstattungsanträge da das Programm ja denkt die Arbeitnehmer sind zum 01.01.2026 eingestellt worden.
Bitte sagt mir ich kann das im nachhinein ändern?
Liebe Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich würde in 01/2026 zurückgehen (keine Ahnung, ob notwendig, schaden tuts bestimmt nicht).
Dann unter Mandantendaten => Sozialversicherung => Allgemeine Daten bei "Angaben zu DEÜV-Meldung" den 01.01.2026 eingeben.
Zusätzlich (!) im Eintrittsdatum beim Arbeitnehmer das ursprünglich Eintrittsdatum eingeben. Also nicht 01.01.2026 - denn das erzeugt eine Anmeldung mit GdA 10.
Für die AAG wäre es übrigens ausreichend, wenn Sie ein Ersteintrittsdatum hinterlegen (also das ursprüngliche Eintrittsdatum und den Halen setzen bei "Ersteintrittsdatum für AAG und Brutto/Netto-Formular verwenden).
Nicht verzagen, wird schon!
Liebe Grüße
Anne Koch
Hallo Frau Koch,
vielen Dank.
Die DATEV hatte sich auch eben bei mir gemeldet.
Das Datum bei "Angaben zu DEÜV-Meldung" hatte ich schon geändert allerdings hatte ich bei den AN als Eintrittsdatum den 01.01.2026 eingetragen. Das habe ich jetzt auf das eigentliche Eintrittsdatum geändert und jetzt funktioniert alles.
Liebe Grüße