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Lodas Maler Baulohn Austritt aus der Malerkasse

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letzte Antwort am 10.10.2018 09:35:44 von Kristin_Frohmeyer
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dalkan
Einsteiger
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Ich habe im Unternehmen Maler, die nicht mit der Malerkasse verrechnet werden, jedoch genauso wie die anderen Maler im Lohn abgerechnet werden.

Das heißt: Der MA erhält dieselbe Lohnabrechnung nach dem Baulohn (Ansparsystem), allerdings möchte ich nicht, dass er auf den Auswertungen 151,152 auftaucht. Kann man über die Mandantendaten ein Nebengewerbe anlegen, welches nicht existiert, also ein Dummy. sodass die Urlaubsberechnung richtig abläuft nur nicht in den Auswertungen auftaucht?

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
112 Mal angesehen

Hallo,

wenn Sie nach dem Bautarif abrechnen, sind alle abgerechneten Arbeitnehmer in den Auswertungen enthalten. Der Ausschluss einzelner Mitarbeiter ist nicht möglich.

Der Mandant wird nicht mehr nach dem Tarifvertrag des Maler- und Lackiererhandwerks sondern als „normaler Lohn“ abgerechnet und Sie möchten weiterhin die Urlaubsberechnung (Ansparsystem) durchführen? Falls ja, ist das über ein individuelles Tarifgebiet möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Dok.-Nr. 1080922 - Neue Struktur in den Baulohn-Masken ab LODAS-Version 10.5  unter Individuelle Tarifgebiete Mitarbeitervarianten.

Freundliche Grüße

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.10.2018 09:35:44 von Kristin_Frohmeyer
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